Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Verbesserung der
Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung,
welches heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Hierzu
erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
„Aus Sicht der Verbraucher und Patienten ist das heute in den
Bundestag eingebrachte Gesetz ein Meilenstein für die nachhaltige
medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Neue Strukturen jenseits
der klassischen Praxen machen das medizinische Fachwissen besser
verfügbar. Auch werden erhebliche finanzielle Anreize Ärzten die
Entscheidung erleichtern, sich in unterversorgten Regionen
niederzulassen. Jedoch ist nicht nur die finanzielle Sicherheit für
Ärzte wichtig. Besonders für die zunehmende Zahl von jungen Ärztinnen
zählt auch, dass sie Betreuungsplätze für ihre Kinder finden und ihre
Patienten versorgt werden, wenn sie selbst wegen Schwangerschaft oder
Erziehungszeiten aussetzen. Hier schafft das Gesetz klare Regelungen.
Neben der ärztliche Versorgung wird in diesem Gesetz auch eine aus
Verbrauchersicht sehr wichtige Informationslücke geschlossen:
Krankenversicherungen müssen künftig ihre Geschäftsberichte in einer
für jedermann verständlichen Form veröffentlichen. So können
Versicherte schon früh betriebswirtschaftliche Schieflagen erkennen.
Und wenn doch eine Krankenkasse pleite geht, werden andere Kassen
nicht mehr so schnell die –verwaisten– Versicherungswilligen
ablehnen. Denn dann müssen diese Kassen mit empfindlichen
Rechtsfolgen rechnen.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://