Der Bundestag hat am Donnerstag die Novelle des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet, das eine Reihe von
Verbesserungen für die Bürger bringt. Dazu erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:
„Mit diesem Gesetz ist uns ein großen Wurf für den
Verbraucherschutz gelungen. Wir stärken den Wettbewerb und mehren die
Macht des Verbrauchers. Ab heute gehört es der Vergangenheit an, dass
sich Kunden im deutschen Telekommunikationsmarkt über endlose und
überteuerte Warteschleifen ärgern. Wir sorgen dafür, dass der
Verbraucher bei Servicerufnummern erst dann zahlt, wenn er mit einem
Mitarbeiter in Kontakt tritt, der sich seines Problems annimmt.
Ebenfalls wurde durchgesetzt, dass Kunden, wenn sie mit dem Handy
das Internet nutzen und dabei in Kostenfallen geraten, Widerspruch
gegen einzelne Posten auf der Rechnung einlegen können. Mit
Verbesserungen beim Anbieterwechsel, einem Sonderkündigungsrecht beim
Umzug und der Möglichkeit der Rufnummermitnahme bei laufenden
Verträgen stärken wir die Rechte der Kunden am Markt und fördern den
Wettbewerb.
Den parlamentarischen Beratungen der Koalition ist es zu
verdanken, dass die Kabinettsvorlage in vielen entscheidenden Punkten
weiter im Sinne der Verbraucher verbessert wurde. So konnten die
Verbraucherschützer der Union durchsetzen, dass die Pflicht zur
Preisansage bei Call-by-Call jetzt gesetzlich im TKG festgeschrieben
ist.
– Wir befähigen die Bundesnetzagentur, einen „Kostenairbag“ für
mobile Dienste im Inland einzuführen. Wenn also beim
Datenroaming die Grenze von beispielsweise 50 Euro überschritten
wird, soll der Verbraucher zukünftig per SMS einen Warnhinweis
bekommen.
– Vor allem Werbeanrufe haben sich in letzter Zeit oft als großes
Ärgernis für Verbraucher herausgestellt. Einige Firmen
unterdrückten nicht nur ihre Rufnummer, sondern setzten sogar
falsche, nicht zurück verfolgbare Rufnummern auf. Mit dem TKG
ist nun beides verboten. Verstöße dagegen werden zukünftig mit
100.000 Euro anstatt wie bisher mit 10.000 Euro geahndet.
– Die Möglichkeit der Rufnummernsperre wird künftig auch im
Bereich des Mobilfunks bestehen.
– Das WAP-Billing – also das Abrechnen über die Telefonrechnung
bei der Internetnutzung durch Smartphones – muss auf
Kundenwunsch abgestellt werden. Das führt zu effektiver
Kostenkontrolle und zuverlässigem Schutz vor Kostenfallen im
Internet.
– Die zwischenzeitlich geplante sogenannte „Bagatellgrenze“ von 30
Sekunden für Warteschleifen wird es nicht geben. Das hätte
bedeutet, dass bei einer Weiterleitung von Anrufen
kostenpflichtige Warteschleifen durch die Hintertür ermöglicht
worden wären.“
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