Heil: Schärfere Auflagen für den Grauen Kapitalmarkt durchsetzen

Das Ministerium für Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat am Donnerstag eine positive Zwischenbilanz der
Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen gezogen. Als Reaktion auf die
Finanzkrise startete die Initiative vor zwei Jahren. Gemeinsam mit
dem Ministerium wird die CDU/CSU-Fraktion die Interessen der
Verbraucher auch in den kommenden Jahren weiter stärken. Hierzu
erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Koalition haben
bereits einen Großteil der 2009 vorgelegten Verbesserungsvorschläge
umgesetzt. Bereits seit dem 1. Januar 2010 sind Beratungsprotokolle
für den Wertpapierbereich verpflichtend. In diesem Monat haben wir
standardisierte Beipackzettel für Anlageprodukte gesetzlich
eingeführt, die eine bestmögliche Vergleichbarkeit und Information
für Bürger gewährleisten. Dank der Registrierung aller Bankberater
bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin und eines rigiden
Sanktionsregimes stellen wir Qualität und Sachkunde für die
Verbraucher sicher.

Doch nach wie vor ist der sogenannte Graue Kapitalmarkt mit seinen
80.000 freien Beratern ein großes Problem. Hier werden insbesondere
Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, geschlossene Fonds und
Namensschuldverschreibungen gehandelt. Um eine effektivere Kontrolle
zu ermöglichen, ist derzeit ein Gesetzentwurf in der Abstimmung.

Wie bei den Bankberatern sind wir auch hierbei drei Kernzielen
verpflichtet: Erstens müssen Finanzprodukte für Verbraucher klar
verständlich und für ihr Portfolio geeignet sein. Zweitens muss die
Beratung das Ziel haben, die beste Lösung für den Kunden zu finden.
Drittens darf kein Produkt auf den Finanzmärkten künftig ungeregelt
bleiben.

Deshalb werden wir die Pflicht zur Bereitstellung eines
„Beipackzettels“ auch auf die Produkte des Grauen Kapitalmarktes
ausweiten. Auch an die freien Vermittler von Anlageprodukten werden
wir strenge Anforderungen stellen: Ein Sachkundenachweis
dokumentiert, wie bei den Bankberatern, ihre Qualifikation. Eine
Registrierungspflicht sorgt für eine stärkere Verantwortlichkeit der
Vermittler und eine Berufshaftpflichtversicherung für mehr
Kundenschutz. Damit sorgen wir dafür, dass hochspekulative Produkte
nicht mehr ungestraft an Kleinsparer verkauft werden, nur weil auf
diesem Markt besonders hohe Provisionen winken.“

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