Heilbronner Stimme: Behandlungsfehler: Patientenschützer fordern Umkehrung der Beweislast und Härtefallfonds

Eugen Brysch, Vorstandsvorsitzender der
Deutschen Stiftung Patientenschutz, fordert anlässlich der
Bekanntgabe der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik 2016 durch die
Bundesärztekammer an diesem Donnerstag einen besseren gesetzlichen
Schutz von Patienten. Er hält einen Härtefallfonds für überfällig.
Brysch sagte der „Heilbronner Stimme“ (Donnerstagausgabe): „Der
Gesetzgeber ist dringend gefordert, die Patientenrechte bei
Behandlungsfehlern zu stärken. Die Beweislast muss zugunsten der
Opfer umgekehrt werden. Auch fehlt immer noch ein Härtefallfonds, der
bei tragischen Behandlungsfehlern sofort greift.“

Notwendig sei auch die Einführung eines Zentralregisters zur
Erfassung von Behandlungsfehlern. Brysch: „Ärztekammern,
Krankenkassen und Gerichte sammeln Behandlungsfehler weiter
nebeneinander her. Noch immer lehnt die Bundesregierung die zentrale
Erfassung aller Fälle ab. Doch ihre Argumente sind nicht überzeugend:
Für den Patientenschutz ist der Aufwand für eine bundesweite
Übersicht nicht zu hoch. Wir brauchen Klarheit. Denn aus Fehlern muss
man lernen. Ein nationales Register für Behandlungsfehler zeigt
rasch, wo es schief läuft und wo Maßnahmen wirken.“

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) forderte ebenfalls einen besseren Schutz von
Patienten. Stefan Gronemeyer, stellvertretender MDS-Geschäftsführer,
sagte der Zeitung: Eine gesetzliche Meldepflicht für
Behandlungsfehler ist aus Sicht des MDS aus mehreren Gründen sinnvoll
und notwendig. Fakt ist: Wir wissen in Deutschland nicht, wie stark
Patientinnen und Patienten durch Behandlungsfehler gefährdet sind.“
Gronemeyer fügte hinzu: „Zwar berichten Ärztekammern und der MDK über
ihre Begutachtungsfälle. Dies stellt jedoch nur einen vermutlich
kleinen Ausschnitt dar und sagt nichts darüber aus, wie viele
Behandlungsfehler in Deutschland insgesamt vorkommen. Ziel einer
Meldepflicht muss sein, aus den gemeldeten Behandlungsfehlern
konkrete Maßnahmen zur Fehlervermeidung abzuleiten.“

Andere Länder, wie z. B. England, machten Deutschland vor, wie
man bei festgestellten Schadenshäufungen sofort mit
Sicherheitswarnungen an die Krankenhäuser reagieren könne.
Gronemeyer: „Nur durch eine systematische Erfassung von
Behandlungsfehlern kann festgestellt werden, ob die Maßnahmen zur
Fehlervermeidung auch greifen. Daher sollte es auch in Deutschland,
zumindest für besonders schwerwiegende Behandlungsfehler, eine
gesetzliche Verpflichtung zur Meldung solcher Ereignisse geben.“ Dies
wäre ein überfälliger Beitrag zu der oft beschworenen „neuen
Sicherheitskultur“ in der Medizin, erklärte er. In anderen Bereichen,
z. B. bei der Verkehrsunfallstatistik oder der
Arbeitsunfallstatistik, sei dies ja auch kein Problem.

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