Heilbronner Stimme: Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert G20-Sonderausschuss – Politische Farce – Rolle der Bundesregierung unzureichend beleuchtet – Am Ende bekomme die Polizei den „schwarzen Peter“

Jan Reinecke, Hamburger Landesvorsitzender des
Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), übt scharfe Kritik an der
Aufarbeitung des G20-Gipfels. Reinecke sagte der „Heilbronner Stimme“
(Mittwoch) auf die Frage, ob er zufrieden mit der Aufarbeitung sei:
„Nein, natürlich nicht. Denn der mit der Aufarbeitung beschäftigte
Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft droht zu einer politischen
Farce zu verkommen, an dessen Ende der „schwarze Peter“ der Polizei
zugeschoben werden könnte.“

Reinecke beklagt, dass die Rolle der Bundesregierung völlig
unzureichend beleuchtet worden sei. Reinecke: „Beispielsweise ist
immer noch nicht aufgeklärt worden, welche Person, trotz der
bedenklichen Lageeinschätzungen des Staats- und Verfassungsschutzes,
Hamburg als Austragungsort für den G20-Gipfel festgelegt und damit
die vorhersehbaren Gewaltausschreitungen in Kauf genommen hat.“ Und
weiter: „Irgendjemand auf Seiten der einladenden Bundesregierung hat
doch eine Güter- bzw. Verhältnismäßigkeitsabwägung zum Nachteil
Hamburgs getroffen. Historisch bedingt durch den G8-Gipfel in Genua
im Jahr 2001 und die EZB-Eröffnung in Frankfurt im Jahr 2015,
lokalbedingt durch die Nähe zum berüchtigten Autonomen Zentrum „Roten
Flora“ im Hamburger Schanzenviertel und durch die sehr deutlichen,
aktuellen Lageeinschätzungen der Sicherheitsbehörden war abzusehen,
was mit dem G20-Gipfel über Hamburg hereinbrechen wird“.

Der BDK-Landeschef verteidigt die öffentliche Fahndung mit Fotos:
„Die aktuelle Öffentlichkeitsfahndung ist zum jetzigen Zeitpunkt ein
notwendiges und auch gerechtfertigtes Ermittlungsinstrument. Die in
der eigens zur Aufarbeitung der G20-Straftaten eingesetzte Soko
„Schwarzer Block“ ist seit Monaten damit beschäftigt, viele Terrabyte
an Bilddateien zu sichten und darüber Tatverdächtige zu
identifizieren. Da die polizeiinterne Fahndung mit dem gewonnenen
Bildmaterial nur wenig erfolgversprechend ist, ist die
Öffentlichkeitsfahndung verhältnismäßig. Ferner liegt jedem für die
Öffentlichkeitsfahndung benutztem Lichtbild ein gesonderter
richterlicher Beschluss zugrunde. Die auf den Bildern gezeigten
Personen werden verdächtigt, sich beispielweise einem schweren
Landfriedensbruch oder einer schweren Brandstiftung strafbar gemacht
zu haben.“

Pressekontakt:
Heilbronner Stimme
Chefredaktion
Telefon: +49 (07131) 615-794
politik@stimme.de

Original-Content von: Heilbronner Stimme, übermittelt durch news aktuell