Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat
den Kabinettsbeschluss zur Rehabilitierung Homosexueller, die nach
dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren, mit klaren
Worten begrüßt. Beck sagte der „Heilbronner Stimme“
(Donnerstagausgabe): „Das ist die Fehlerkorrektur und die Fähigkeit
zur Selbstverbesserung der Demokratie, von der Bundespräsident
Steinmeier heute in seiner Antrittsrede gesprochen hat. Der
Rechtsstaat zeigt sich heute von seiner starken und souveränen
Seite.“
Beck fügte hinzu: „Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger,
historischer Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit.
Endlich wird den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung ein
Stück Würde zurückgegeben. Lange genug mussten sie mit dem Stigma
einer Vorbestrafung leben – nur weil sie schwul sind.“
Beck forderte aber auch Nachbesserungen: „Dringend nachgebessert
werden muss der Gesetzentwurf um Betroffene, die verfolgt, aber nicht
verurteilt wurden, zu entschädigen. Die bloße Eröffnung eines
Ermittlungsverfahrens bedeutete oft den Verlust von bürgerlichem
Leben, Wohnung, Beruf und sozialem Status. Entsprechend müssten auch
Berufs- und Rentenschäden berücksichtigt werden. Auch muss im
Rechtsausschuss noch geprüft werden, ob der Gesetzentwurf tatsächlich
am Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz festhält und tatsächlich alle
Fälle bei der Rehabilitierung erfasst, in denen die gleiche
Konstellation unter Heterosexuellen oder Frauen straffrei geblieben
wäre.“
Der Grünen-Abgeordnete betonte: „Bis hierhin war es ein langer
Kampf. Ohne Druck von Grüner Seite wären wir längst nicht so weit.
Ich denke aber heute auch an diejenigen, für die Rehabilitierung und
Entschädigung nun zu spät kommt.“
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