Zum WELT-Artikel „Vom Jobcenter in die Zeitarbeit –
und wieder zurück?“ erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP):
„Die zentrale Fragestellung des WELT-Artikels –Vom Jobcenter in
die Zeitarbeit – und wieder zurück? (http://ots.de/5GbbzF), ob
Zeitarbeit für ehemalige Arbeitslose eine vorübergehende
Beschäftigung auf dem Weg zu einem Job woanders sei – oder ob
Leiharbeit nur eine vorübergehende Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
sei, hätte das zitierte Bundesarbeitsministerium eigentlich selbst
beantworten können, wenn es in die Statistik der Bundesagentur für
Arbeit geschaut hätte. Denn die richtige Antwort findet sich exakt
dort: 71 Prozent der Fachkräfte, die auch als Fachkraft bei einem
Personaldienstleister eingesetzt wurden, und deren
Beschäftigungsverhältnis endet, sind 90 Tage später wieder in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Endet im Vergleich dazu
ein Beschäftigungsverhältnis einer Fachkraft nach 90 Tagen auf dem
Gesamtarbeitsmarkt, dann sind nur 62 Prozent von ihnen anschließend
wieder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ähnlich
ist das Ergebnis im Helferbereich in der Zeitarbeit: Hier sind nach
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 63 Prozent nach 90 Tagen
wieder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
(Gesamtarbeitsmarkt nur 54 Prozent). Das sind also sowohl bei den
Helfertätigkeiten als auch bei den eingesetzten Fachkräften 9 Prozent
mehr in der Zeitarbeit als auf dem Gesamtarbeitsmarkt!
Und weiter: Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit bleiben
75 Prozent der ursprünglich Arbeitslosen, die über Zeitarbeit einen
Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, nachhaltig in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung!
Um damit die Frage der WELT zu beantworten: Unterm Strich macht es
für einen ehemaligen Arbeitslosen keinen Unterschied, ob er in der
Zeitarbeitsbranche oder einer anderen Branche beschäftigt ist – beide
bieten ihm eine sozialversicherungspflichtige Anstellung im ersten
Arbeitsmarkt, und das ist das Entscheidende! Offensichtlich hatte das
Bundesarbeitsministerium leider kein Interesse an diesen harten
Fakten, sondern leistete der Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
auch noch Schützenhilfe bei der Tatsachenverdrehung.
Auch der Vorwurf der „Dequalifizierung“ von Zeitarbeitsnehmern
greift nicht. Glaubt Frau Müller-Gemmeke wirklich, dass eine von den
Unternehmen stark nachgefragte Fachkraft darauf angewiesen ist, unter
ihrem Qualifizierungsniveau einen Job anzunehmen? Das ist in Zeiten
von Fachkräftemangel ein Ammenmärchen! Zudem blendet sie vollkommen
aus, dass zahlreiche, vor vielen Jahren anerkannte Berufsabschlüsse
heutzutage leider kaum bis gar nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt
nachgefragt werden. Insbesondere technischnaturwissenschaftliche
Qualifikationen verlieren ohne Berufspraxis schnell ihren Wert auf
dem Arbeitsmarkt. Zeitarbeit bietet wie keine andere Branche
Langzeitarbeitslosen die Chance, wieder Berufserfahrungen zu
sammeln.“
Über den BAP:
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in
Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600
Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum
Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.
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Hauptgeschäftsführer: Thomas Hetz
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