Mit dem heutigen Stichtag 27.11.2019 ist die Annahmepflicht von E-Rechnungen für alle weiteren öffentlichen Auftraggeber der Bundesverwaltung eingeführt worden. Die Bundesländer regeln dies in eigener Gesetzgebung bis zum 18. April 2020.
Dr. Donovan Pfaff (CEO, Bonpago GmbH): „Heute wurde ein weiterer Baustein für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gelegt. Die Bundesverwaltung ist für einen effizienten und nachhaltigen Rechnungseingang vorbereitet. Nun gilt es, die aufgebauten Prozesse nachhaltig in den Massenbetrieb zu überführen und gemeinsam mit den Lieferanten die Anzahl elektronischer Rechnungen zu erhöhen. Wir freuen uns, dass wir sowohl beim Rollout in der Bundesverwaltung als auch bei konkreten Anbindungsprojekten bei Lieferanten unseren Beitrag für den Erfolg der E-Rechnung beitragen.“
Vor allem Lieferanten des Bundes müssen nun nachziehen und dringend handeln. Denn genau in einem Jahr (27.11.2020) gilt die ausschließliche Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch mit allen Rechnungsempfängern auf Bundesebene.
„Eine Umstellung auf XRechnung erfordert technische, organisatorische und prozessuale Anpassungen. Eines zeigen unsere Erfahrungen: Die Umstellung kostet Zeit und muss je nach Ressourcenlage und technischen Voraussetzungen richtig geplant werden. Lieferanten sollten sich deswegen dringend mit der Analyse der notwendigen Prozessveränderungen im Rechnungsausgang auseinandersetzen und die nächsten Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung einleiten. Vor allem dann, wenn Sie unterschiedliche Verwaltungen in verschiedenen Bundesländern beliefern. Ein erster Überblick über die Anforderungen findet sich unter www.xrechnung.de“, so Dr. Donovan Pfaff.