Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, können laut HMI alle Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung beim Grund- bzw. Basisschutz steuerlich geltend gemacht werden. Diese neue Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Zur Basisversorgung zählen nach Angaben der HMI die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ohne Zusatzbeitrag zur Krankengeldabsicherung. Bei der privaten Absicherung zählen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ohne Zusatzleistungen wie privatärztliche Behandlung, Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer und die Krankengeldabsicherung.
Der Arbeitnehmer spürt die Entlastungen nach Meinung der HMI sofort auf seiner Gehaltsabrechnung, weil die gesparten Beiträge in den Lohnsteuertabellen 2010 bereits berücksichtigt sind. Neben diesen Ersparnissen profitieren Arbeitnehmer mit dem Konjunkturpaket II von einer Erhöhung des Grundfreibetrages auf 8.004 Euro sowie von einer um zwei Prozent gestiegenen steuerlichen Anerkennung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer weniger Einkommensteuer, weniger Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls weniger Kirchensteuer zahlen müssen, informiert die HMI.
Konkret liegt die monatliche Nettoentlastung eines ledigen Durchschnittsverdieners mit 2.500 Euro Monatsgehalt nach Berechnungen der HMI immerhin bei bis zu 42 Euro. Ein Besserverdiener mit 3.500 Euro Monatsverdienst kommt nach Berechnungen der HMI auf bis zu 79 Euro, während ein Gutverdiener mit 5.000 Euro Verdienst sogar eine Nettoentlastung von bis zu 119 Euro pro Monat erzielt. Darüber hinaus können sich nach Informationen von HMI Ehepaare über eine hohe Entlastung freuen.
Das Geld, das den Bürgern dank der Entlastung zusätzlich zur Verfügung steht, kann nach Meinung der HMI optimal in eine private oder betriebliche Altersversorgung (bAV) investiert werden. Wer beispielsweise auf die bAV setzt, profitiert nach Angaben von HMI dank Entgeltumwandlung sogar doppelt. Der Grund: Das Plus auf dem Gehaltskonto sowie zusätzlich die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei Umwandlung aus dem Bruttolohn sorgen ganz nebenbei und ohne weitere Kosten für eine üppige Zusatzrente. Zum Beispiel bei einem ledigen Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro Monatsgehalt: Hier erhöht sich laut HMI der mögliche Beitrag für eine Direktversicherung durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit von bis zu 42 auf bis zu 74 Euro pro Monat. Eine solche Strategie bringt nach Erfahrung der HMI nicht nur Arbeitnehmern Vorteile. Auch Arbeitgeber profitieren von der monatlichen Sozialabgabenersparnis – je mehr Mitarbeiter sich beteiligen, umso größer wird die Ersparnis, erläutert HMI.