Die HOAI 2009 ist seit dem 18.08.2009 verbindlich anzuwenden.
Wer die in weiten Teilen geänderte HOAI nicht genügend kennt oder sie falsch anwendet, hat honorarrechtlich Nachteile zu befürchten! Die Novelle brachte grundlegende Änderungen bei der Ermittlung der Honorare auch im Bereich der Ingenieurbauwerke. Die Honorartafeln sind um 10 % erhöht worden. Im Gegenzug ist die Anrechenbarkeit der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entfallen. Für die örtliche Bauüberwachung existiert kein Mindestsatzhonorar mehr.
Deshalb ist es für Architekten/Ingenieure wie für Auftraggeber gleichermaßen wichtig, sich mit den grundlegenden Änderungen in Struktur und Anwendung zu beschäftigen. Mit Hilfe von strukturierten Unterlagen, grafischen Darstellungen, Übersichten und Beispielen werden die wichtigsten Inhalte und Konsequenzen praxisnah erklärt, so dass der Teilnehmer gerüstet ist, die HOAI 2009 sicher anzuwenden.
Welche Erfahrungen gibt es mittlerweile mit der neuen HOAI?
Wo liegen die Schwierigkeiten und Möglichkeiten bei der Honorarberechnung?
Neben der Beantwortung dieser Fragen werden die Teilnehmer in unseren Veranstaltungen praxisnah über die wichtigsten Regelungen der HOAI unterrichtet. Nach dem Besuch dieser Seminare sind die Interessenten mit den wesentlichen Inhalten der HOAI vertraut und können auftretende Konflikte bei der Honorarermittlung künftig schneller lösen.
Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter www.hdt-essen.de, Stichwortsuche: HOAI
Weitere Informationen unter:
http://www.hdt-essen.de