
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wird in naher
Zukunft über die Rechtmäßigkeit der preisrechtlich verbindlichen
Mindest- und Höchstsätze nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) urteilen. Sollten die Richter sich dem Plädoyer des
Generalanwalts beim EuGH Szpunar anschließen und die Mindest- und
Höchstsätze für nicht vereinbar mit EU-Recht erklären, ist nicht
auszuschließen, dass dies Folgen für weitere Gebühren- und
Honorarordnungen anderer Freier Berufe nach sich zieht.
Bernd Zimmer, Vorsitzender des Verbandes Freier Berufe im Lande
Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW): „Ein etwaiges negatives Urteil
könnte einen weitreichenden Eingriff in unser System der Freien
Berufe in Deutschland bedeuten. Wir werden uns weiter gegen eine
grundsätzliche Aushöhlung der deutschen Gebührensysteme für die
Freien Berufe wenden.“
Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen
verbindliche Mindest- und Höchstsätze im deutschen Honorarsystem für
Architekten und Ingenieure als EU-rechtswidrig eingestuft. Aus seiner
Sicht behindern die Mindest-und Höchstsätze der HOAI in unzulässiger
Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und
Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäbe, sich über niedrige Preise im
Markt zu etablieren. Der EuGH wird in naher Zukunft ein Urteil
sprechen.
Bernd Zimmer: „Das deutsche Honorarsystem bedeutet einen
zulässigen Ausschluss von Niedrigpreisanbietern mit hohem
Konkursrisiko. Wir wollen kein Preisdumping in der Planungsbranche
zum Nachteil für Sicherheit und Qualität des Bauens in Deutschland.
Die HOAI ist seit Jahrzehnten für alle Beteiligten beim Bau ein
verlässlicher Rahmen, der die Qualität in zunehmend komplexen
Planungsprozessen sichert, Rechtssicherheit für öffentliche und
private Bauherren gibt und dem Verbraucherschutz dient. Er ist Gerüst
für das Planen und Bauen in Deutschland.
Ich erwarte von der Landesregierung NRW, sich weiterhin
nachdrücklich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Schaden
für die Freien Berufe durch eine weitgehende Aufweichung der HOAI
abgewendet wird. Auch andere Gebührenordnungen in Deutschland dürfen
nicht in vorauseilendem Gehorsam aufgegeben werden. Wir brauchen
stabile Honorarbedingungen um ein hochwertiges Wirken der Freien
Berufe zum Schutz der Bürger zu erhalten. Preisdumping wird zur
Zunahme von Konkursen führen und das Angebot in der Fläche
verringern. Was dies bei abgebrochenen Bauleistungen bedeutet, kennt
der eine oder andere bestimmt aus eigener Erfahrung.“
Die Freien Berufe in NRW: Kennzahlen und Verbandsprofil:
In NRW gibt es 272.500 selbstständige Freiberufler. Das entspricht
einem Drittel aller Unternehmen in NRW. Insgesamt beschäftigen sie in
ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen 804.179 Erwerbstätige.
Darunter fallen 698.409 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
42.670 Auszubildende und 63.100 mitarbeitende,
nicht-sozialversicherungspflichtige Familienangehörige. Der VFB NW
vertritt als Dachorganisation 35 Kammern und Verbände der Freien
Berufe in NRW, darunter Apotheker, Ärzte, Grafik-Designer,
Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Restauratoren,
Steuerberater, Tierärzte, Tonkünstler, Wirtschaftsprüfer und
Zahnärzte.
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André Busshuven
Verband Freier Berufe
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