BERLIN. Zum Gesetzentwurf zu „De-Mail“, der eine rechtssichere Zustellung von E-Mails und eine sichere Identifizierung der Absender und Empfänger regelt, erklärt der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss Manuel HÖFERLIN:
Die FDP hat dafür Sorge getragen, dass im Entwurf des De-Mail-Gesetzes
liberalen Prinzipien Rechnung getragen wird: Daten- und Verbraucherschutz, Bürgerrechte und Sicherheit sind dessen tragende Elemente. Ziel der Liberalen war, dass Bürger rechtssicher und gleichberechtigt, eben auf Augenhöhe, mit Behörden und Unternehmen kommunizieren können. Das Datenmanagement wird für den Nutzer transparent und verständlich sein.
Überregulierung wurde verhindert, beispielsweise ist der Nutzername in der E-Mail-Adresse frei wählbar. Der Wettbewerb für die Provider wird gestärkt, indem diese die De-Mail-Kriterien als Basis für eine freie Ausgestaltung ihres eigenen Produktes nutzen können. So hat der Bürger einen doppelten Nutzen: er hat die Freiheit, sich einen passenden Provider auszusuchen und gleichzeitig die Gewissheit, dass seine E-Mail als rechtssicher zertifiziert zugestellt wird. Zugleich soll es möglich sein, eine De-Mail nach dem Signaturgesetz zu signieren, falls die Schriftform erforderlich ist.
Der nun vorliegende Entwurf ist Ergebnis einer beharrlichen Optimierung mit dem Ziel der Wahrung der Bürgerrechte.
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