– Bundeskabinett will die niedrigste Verpflegungspauschale von
sechs auf zwölf Euro erhöhen
– Fahrtkosten zu anderen Betriebsstätten des Arbeitgebers werden als
Dienstreisen behandelt
Das derzeitige Berufsleben verlangt von den Arbeitnehmern immer
mehr Mobilität, so dass berufsbedingte Reisetätigkeit oder der
Einsatz an mehreren Tätigkeitsstätten an der Tagesordnung ist.
Bislang kann ein Arbeitnehmer für Dienstreisen eine
Verpflegungspauschale in Höhe von sechs, zwölf oder 24 Euro
steuerlich geltend machen, je nach Dauer der Auswärtstätigkeit.
Fahrten zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und anderen
Tätigkeitsstätten sind als Reisekosten von der Steuer absetzbar.
Am 19. September 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf
zur Änderung und Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts
beschlossen. Danach soll es für die Arbeitnehmer u. a. folgende
steuerliche Verbesserungen geben:
Der pauschal abziehbare Verpflegungsmehraufwand wird für eintägige
Dienstreisen von mindestens acht Stunden auf zwölf Euro erhöht. Bei
mehrtägigen Dienstreisen bleibt es bei einer Tagespauschale von 24
Euro.
Fahrtkosten zwischen mehreren Betriebsstätten des Arbeitgebers
können über die Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenen
Kilometer oder den tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich geltend
gemacht werden. Davon profitieren zum Beispiel Filialleiter im
Einzelhandel oder auch Mitarbeiter, die als „Springer“ in
unterschiedlichen Geschäftsstellen eingesetzt werden. Ebenso sollen
Arbeitnehmer mit weiträumigen Arbeitsgebieten, wie z.B. einem Hafen,
ein Forstgebiet oder einem Kehr- oder Zustellbezirk, ihre Fahrten
innerhalb dieses Gebiets als Reisekosten abziehen können.
„Wir begrüßen die Beschlüsse des Bundeskabinetts. Die bisherigen
Pauschbeträge stammen – abgesehen von der Euro-Umrechnung – noch aus
den 90iger Jahren des letzten Jahrtausends. Der Kabinettsbeschluss
orientiert sich nun endlich an der Lebenswirklichkeit“, so Jörg
Strötzel, VLH-Vorsitzender.
Es bleibt abzuwarten und im Interesse aller Betroffenen zu hoffen,
dass die vorgesehenen Änderungen tatsächlich umgesetzt werden und ab
2014 zur Anwendung kommen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtlichen
Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert –
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen erhalten Sie im Internet unter www.vlh.de oder unter
unserer kostenfreien Rufnummer 0800 1817616.
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