Der Vermittlungsausschuss hat sich am heutigen
Mittwoch auf einen Kompromiss zur Novelle des Arzneimittelgesetzes
geeinigt, mit der der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung
gesenkt werden soll. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp:
„Wir haben einen soliden Kompromiss im Vermittlungsausschuss
erreicht. Damit kann das von der christlich-liberalen Koalition
vorgelegte Gesetz zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der
Nutztierhaltung seine Wirkung entfalten. Damit leisten wir auch einen
Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Künftig müssen sich die Halter von Schweinen, Rindern und Geflügel
an der deutschlandweit durchschnittlichen Anwendungshäufigkeit von
Antibiotika in der Mast orientieren. Liegen sie darüber, müssen sie
gemeinsam mit Tierärzten und gegebenenfalls den Veterinärbehörden
Minimierungsmaßnahmen einleiten, die z. B. das Stall- und
Hygienemanagement betreffen können. Mit diesem System der
Orientierung an den besten Betrieben soll die Tiergesundheit
verbessert und damit die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes weiter
reduziert werden.
Das Gesetz stellt an alle Beteiligten – Landwirt, Tierarzt und
Veterinärbehörde – hohe Anforderungen. Landwirte müssen die
Häufigkeit ihres Antibiotikaeinsatzes dokumentieren und an die
Behörden melden. Um seinen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu
halten, kann der Landwirt auch seinen Tierarzt mit der Sammlung und
Meldung der Daten beauftragen.
Die Senkung des Antibiotikaeinsatzes ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft nicht nur die
Nutztierhaltung. In seiner Intention kann das Gesetz damit auch
Vorbild für die Humanmedizin sein.“
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