Holzenkamp/Caesar: Erhalt von Jagdgenossenschaften wichtig für nachhaltige Jagd

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
in seinem Urteil vom Dienstag entschieden, dass die
Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Europäische
Menschenrechtskonvention verletzt. Dazu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Cajus Caesar:

„Mit großer Sorge sehen wir die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte zur Pflicht-mitgliedschaft in
Jagdgenossenschaften. Das Urteil stellt einen tiefen Eingriff in das
bewährte deutsche Jagdsystem dar, dessen weitreichende Folgen derzeit
noch nicht abschätzbar sind.

Bei einer Aufsplittung des Jagdrechts in Kleinstflächen ist weder
eine ordnungsgemäße nachhaltige Regulierung des Wildbestandes
möglich, noch ist die dafür notwendige Kontrolle gewährleistet. Zu
hohe Wildbestände bedeuten Wildschäden auf Feldern sowie die
Gefährdung der Verjüngung des Waldes. Die Artenvielfalt kann aus dem
Gleichgewicht gebracht werden. Ebenso besteht die Gefahr von
Tierseuchen.

Wir sehen deshalb auch weiterhin die dringende Notwen-digkeit der
grundstücksübergreifenden Jagd. Gerade durch das System der
Jagdgenossenschaften können die Grundstückseigentümer ihrer
Hegeverpflichtung gerecht werden. Das Urteil muss nun genau
analysiert werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu
gestalten, dass auch weiterhin eine nachhaltige Hege möglich ist.“

Hintergrund:

Ein Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz hatte 2006 gegen die
Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft vor dem
Bundesverfassungsgericht geklagt und war zunächst unter-legen. Das
Gericht konnte keine Verletzung der Grundrechte feststellen. Die
große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sah
dies jetzt anders und stellte fest, dass die gesetzliche
Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz
des Eigentums verletze. Allerdings hat das Gericht auch festgestellt,
dass die flächendeckende Bejagung nicht grundsätzlich unvereinbar mit
der Menschenrechtskommission sei.

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