Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages debattierte am heutigen
Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die geplanten
Änderungen im Bundesjagdgesetz. Dazu erklären der Vorsitzende der AG
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter für Cajus Caesar:
„Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur
Änderung jagdrechtlicher Vorschriften setzen wir das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2012 um. Dort
wurde festgestellt, dass die mit der Pflichtmitgliedschaft in
Jagdgenossenschaften verbundene Verpflichtung des Grundeigentümers,
die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück zu dulden,
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen kann.
Wir werden in der Novelle des Jagdgesetzes die Rahmenbedingungen
allerdings so anpassen, dass auch weiterhin eine nachhaltige Hege
möglich ist. Dies wäre beim Aufsplitten der Jagdgebiete in
Kleinstflächen nicht mehr gewährleistet. Denn so wäre weder eine
ordnungsgemäße nachhaltige Regulierung des Wildbestandes möglich noch
die notwendige Kontrolle. Zu hohe Wildbestände bedeuten Wildschäden
auf landwirtschaftlichen Feldern sowie die Gefährdung der Verjüngung
des Waldes. Die Artenvielfalt kann aus dem Gleichgewicht gebracht
werden. Ebenso besteht die Gefahr von Tierseuchen.
Die Mehrheit der Sachverständigen in der heutigen Anhörung
bestätigt die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd.
Gerade mit dem Reviersystem kommt man der Hegeverpflichtung am
ehesten nach. Insbesondere bei kleinen und parzellierten Flächen ist
die Jagdgenossenschaft das geeignete Mittel, den für die
Artenvielfalt so wichtigen, gesicherten Wildbestand zu erhalten,
Wildschäden zu vermeiden und ausreichend der Hege nachzukommen. Auch
vor dem Hintergrund des Arten- und Naturschutzes wurde die
pflichtgemäße Jagdausübung positiv bewertet.“
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