Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend eine
Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes beschlossen. Dazu
erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, sowie der zuständige Berichterstatter Cajus Caesar:
„Mit der Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes setzen wir
die EU-Holzverordnung eins zu eins um. Wir haben hier ein gutes
Gesetz geschaffen, um illegalen Holzeinschlag zu verhindern. Die
Koalition schafft aber auch erhebliche bürokratische Erleichterungen
für die deutsche Waldwirtschaft.
Unser Ziel ist klar: Kein Holz und auch kein einziges Holzprodukt
darf aus illegalem Einschlag auf den deutschen Markt kommen. Dies ist
wichtig für den Schutz unserer Natur, den Schutz der Regenwälder und
den Schutz unserer deutschen Waldbesitzer, die vorbildliche Arbeit
leisten.
Nach der EU-Holzhandelsverordnung ist das Inverkehrbringen von
illegal eingeschlagenem Holz im EU-Binnenmarkt verboten. Zudem sind
alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte
erstmalig in Verkehr bringen, verpflichtet, bestimmte
Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem
Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren
zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus
illegalem Einschlag stammen könnte.
Für die Unionsfraktion war es wichtig, mit dem
Holzhandels-Sicherungsgesetz die Verordnung der EU umzusetzen, um den
illegalen Einschlag von Holz zu verhindern. Gleichzeitig war es für
uns ein zentrales Anliegen, die bürokratischen Hürden und
organisatorischen Belastungen für unsere heimischen Waldbesitzer
überschaubar zu halten. So wurde zum Beispiel noch einmal klar
gestellt, dass die Dokumentationspflicht über Holzeinschlag und
Handel in vielen Fällen elektronisch erfolgen kann.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://