Holzenkamp/Heil: Koalition stärkt Verbraucherrechte im Internet

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Montag
eine Anhörung zum Gesetzentwurf für einen besseren Schutz der
Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
veranstaltet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:

„Die Sachverständigen lobten einhellig die schnelle Einführung
eines verpflichtenden Bestätigungsfelds für alle Vertragsabschlüsse
im Internet. Mit der Einführung einer Button-Lösung begegnen wir
unlauteren Geschäftspraktiken wirkungsvoll. Wir setzen damit nicht
nur ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um, sondern vorzeitig
auch die EU-Verbraucherrechterichtline, die das Europäische Parlament
im Juni des letzten Jahres beschlossen hatte. Für die Umsetzung haben
die Mitgliedstaaten eigentlich bis Ende 2013 Zeit.

Die Experten begrüßten, dass die Bundesregierung auch andere
EU-Staaten davon überzeugt hat, europaweit eine solche
technikneutrale Regelung umzusetzen. Die Initiative ist auch ein
Beitrag dazu, verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher in das
Internet zurückzugewinnen. Bisher sind laut einer Studie des
Meinungsforschungsinstituts Infas bereits 5,4 Millionen Deutsche in
Internet-Kostenfallen getappt. Bei den Verbraucherzentralen gehen
bundesweit monatlich rund 22.000 Beschwerden ein.

Zukünftig wird ein Vertrag nur noch zustande kommen, wenn der
Kunde durch einen Klick auf eine gesonderte Schaltfläche seine
Kaufabsicht bestätigt. Der Verbraucher muss die Kosten einschließlich
der Versand- oder Lieferkosten vollständig nachlesen können. Auch der
Vertragspartner muss klar erkennbar sein. Zudem müssen die
Unternehmen im Zweifel nachweisen, dass ein Vertrag auf rechtsgültige
Weise zustande gekommen ist. Schlupflöcher bei Smartphones, bei denen
unseriöse Anbieter über das sogenannte WAP-Billing abrechnen, hat die
Koalition bereits im Telekommunikationsgesetz geschlossen.“

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