Wettbewerbs- und kartellrechtliche Maßnahmen prüfen
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat am
heutigen Mittwoch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zum
Thema Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel Stellung genommen.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Franz-Josef Holzenkamp:
„Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat unsere
Einschätzung der Entwicklungen auf dem Einzelhandelsmarkt im
Lebensmittelbereich bestätigt. Rund 85 Prozent des
Lebensmitteleinzelhandels werden von nur vier großen Marktteilnehmern
beherrscht. Neben Edeka und Rewe sind dies Aldi und die
Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland. Auch wenn Edeka und Rewe
genossenschaftlich organisiert sind, so werden doch der Einkauf, die
Standortpolitik, die Werbung und das Rechnungswesen zentral
gesteuert. Die aktuelle Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes
bietet eine gute Grundlage zur Kontrolle der Fusionen und der
Einkaufsmacht des Lebensmitteleinzelhandels.
Auch der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für bäuerliche
Familienbetriebe, Gerd Sonnleitner, hat in der heutigen
Ausschusssitzung bezeugt, dass der Lebensmitteleinzelhandel beim
Einkauf einen starken Preisdruck auf die Landwirte ausübt.
Das führt die CDU/CSU-Fraktion zu dem Schluss: Um den Mittelstand
und die landwirtschaftlichen Betriebe besser vor der Marktmacht der
großen Handelskonzerne zu schützen, muss geprüft werden, ob es
wettbewerbs- und kartellrechtlicher Maßnahmen bedarf. Der Markt kann
nur seine Wirkung entfalten, wenn tatsächlich auch
marktwirtschaftliche Spielregeln gelten. Der Lebensmitteleinzelhandel
muss hier in die Verantwortung genommen werden.“
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