Chance für den Nachwuchs – Faire Lösungen für die
Betriebsinhaber
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag über ein
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer
Vorschriften. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für
die Gewährung der Rente aus der Alterssicherung der Landwirte neu
geregelt und damit die Hofabgabeklausel zukunftsfest gestaltet. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält es für richtig, den Renteneintritt
von Landwirten im Grundsatz an die Übergabe des Hofes zu knüpfen.
Damit wird der Übergang der Betriebe von einer Generation auf die
nächste unterstützt. Dies ist insbesondere für die jungen
Hofnachfolger und damit auch die Leistungsfähigkeit unserer
Landwirtschaft von großer Bedeutung.
Ebenso wichtig ist es aber, das bestehende System flexibler zu
machen und unnötige Härten zu vermeiden. Mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf werden praxistaugliche Lösungen für die Fälle
geschaffen, in denen sich keine Hofnachfolger finden und die
Veräußerung oder Verpachtung aus wirtschaftlichen Gründen
ausscheidet. Konkret soll der rentenunschädliche Rückbehalt gestärkt
und weitere Wege geschaffen werden, die klassische Hofübergabe zu
ersetzen. Dazu gehört auch die Überführung des Hofes in eine
Gesellschaft, an der der bisherige Hofeigentümer zwar beteiligt ist,
deren operative Geschäfte er aber selbst nicht mehr leitet.
Im Wesentlichen setzt der Gesetzesentwurf ein Eckpunktepapier um,
das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in enger Abstimmung mit dem
Koalitionspartner erarbeitet hatte. Was im Gesetzesentwurf noch
fehlt, ist eine Lösung für die Fälle der Teilerwerbsminderung. Auch
in diesen Konstellationen besteht Handlungsbedarf. Wie genau hier für
Abhilfe gesorgt werden kann, muss im parlamentarischen Verfahren
geklärt werden.“
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