Holzenkamp/Stier: Antibiotika-Einsatz in den Ställen wird sinken

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen
Donnerstagabend in 2./3. Lesung die 16. Novelle des
Arzneimittelgesetzes (AMG). Ziel des Gesetzentwurfes ist die
Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung. Dazu
erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

„Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung muss auf das
notwendige Maß minimiert werden. Diesem Ziel dient die 16. Novelle
des Arzneimittelgesetzes, die der Bundestag heute voraussichtlich
verabschiedet. Nur so können wir der Bildung von
antibiotikaresistenten Keimen vorbeugen und die Bevölkerung schützen.

Die Maßnahmen, auf die sich Union und FDP geeinigt haben, sind
praxisgerecht. Künftig müssen Tierhalter regelmäßig die Anwendung von
Antibiotika in ihren Ställen den zuständigen Behörden melden. Aus den
bundesweit gesammelten Daten erstellt das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) halbjährlich einen
Index über die durchschnittliche Therapiehäufigkeit von Antibiotika,
den es dann auch veröffentlicht. Alle Nutztierhalter, deren
Antibiotika-Einsatz über dem Durchschnitt liegt, müssen die Gründe
hierfür mit ihrem Tierarzt prüfen und entsprechende Gegenmaßnahmen
ergreifen. In Fällen von besonders hohem Antibiotika-Einsatz kann
auch die zuständige Veterinärbehörde eingreifen.

Wir sind zuversichtlich, dass die Pflicht der Einzelbetriebe zur
Meldung der Behandlungshäufigkeit dazu führen wird, dass der
Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung sinkt. Wer zu viel
Antibiotika einsetzt, macht in der Regel Fehler im Stallmanagement.
Hier setzt das Gesetz unmittelbar an. Die Behauptung grüner
Landwirtschaftsminister, der erhöhte Antibiotika-Einsatz stehe in
direktem Zusammenhang mit der Größe der Tierbestände bei einem
Halter, ist hingegen wissenschaftlich nicht haltbar.

Besonders wichtig für die Koalition ist die Praktikabilität des
Gesetzes. Deshalb kann der Landwirt Dritte, zum Beispiel seinen
Tierarzt, mit der Meldung der Daten beauftragen. Hier haben wir die
entsprechenden Anpassungen im Gesetz vorgenommen. Darüber hinaus kann
das Ministerium in Abstimmung mit den Bundesländern kleinste Betriebe
von der Meldepflicht ausnehmen. Damit schützen wir kleinbäuerliche
Strukturen vor bürokratischer Überforderung. Die Auswirkungen des
Gesetzes werden rechtzeitig evaluiert werden.

Der Vorwurf der Opposition, unser Gesetz sei zu komplex, ist
absurd. Denn gleichzeitig fordern die rot-grün regierten Bundesländer
ein deutliches Mehr an Daten, die der Landwirt den Behörden zu melden
haben würde. Dies ist vollkommen unnötig. Datenkraken lehnen wir ab.“

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