Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag
die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklären der
Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Dieter Stier:
„Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes entwickeln wir die hohen
Tierschutzstandards in Deutschland weiter. Von der rechtssicheren
Gestaltung des Qualzuchtverbotes über die Anforderung an die
Nutztierhalter, den Gesundheitszustand ihrer Tiere nach
Tierschutzindikatoren zu bewerten, bis hin zu Haltungsfragen für
Zirkustiere – mit dem Gesetz haben wir neue Weichen für den
Tierschutz in Deutschland gesetzt.
Bei den Übergangsregelungen für den betäubungslosen Schenkelbrand
bei Pferden und der betäubungslosen Ferkelkastration haben wir uns
von den Argumenten aus der Wissenschaft leiten lassen. Ab 2019 ist
der Schenkelbrand nur noch mit lokaler Betäubung erlaubt.
Hinsichtlich der Ferkelkastration wird intensiv nach praktikablen
Alternativen für die Landwirte geforscht. Deshalb haben wir den
Zeitraum, in dem Ferkelkastration ohne Betäubung noch erlaubt ist,
auf Ende 2018 festgelegt.
Für die Agrarpolitiker der Union hat der Tierschutz einen hohen
Stellenwert. Als Grundlage für seine Weiterentwicklung müssen
wissenschaftliche Erkenntnisse dienen. Deshalb haben wir für die
kommenden vier Jahre zusätzlich 21 Millionen Euro für
Tierschutzforschung im Haushalt verankert.
Die gestrige Debatte im Bundestag haben SPD und Grüne wie so
häufig genutzt, um mit populistischen Parolen und ohne Sachverstand
Wahlkampf auf dem Rücken unserer landwirtschaftlichen Familien zu
machen. Verbote statt praxistauglicher Lösungen sind die
Handlungsmaxime von Rot-Grün. Mit ihren maßlosen Forderungen drängen
sie viele landwirtschaftliche Familienbetriebe zur Aufgabe. Damit
zerstören sie die Vielfalt in der deutschen Landwirtschaft. Deshalb
betonen wir noch einmal deutlich, eine ideologische Herangehensweise
beim Tierschutz führt in die Sackgasse.“
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