Holzenkamp: Weiterer Schritt zu mehr Lebens- und Futtermittelsicherheit

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz befasste sich am Montag im Rahmen einer Anhörung
mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Die Änderung ist Teil des
Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Lebensmittelkette“, mit dem
das Bundesverbraucherministerium auf den Dioxinfall zu Anfang des
Jahres reagiert hat. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef
Holzenkamp:

„Für die Unionsfraktion im Bundestag steht im Vordergrund der
Debatte: Die Verbraucher müssen vor Dioxin geschützt werden. Deshalb
unterstützen wir den von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner
initiierten Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Lebensmittelkette“.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung
dieses Aktionsplans. Wir leiten sinnvolle Maßnahmen ein, die Fälle
von Dioxin in Lebens- oder Futtermitteln in Zukunft verhindern und
mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen.

Für die Unionsfraktion geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir
setzen den Aktionsplan Schritt für Schritt um. Wir nehmen aber auch
Einwände Maßnahmen ernst. Deshalb haben wir mit dem Koalitionspartner
die heutige Anhörung veranstaltet.

Wir wollen und müssen das Dioxin-Monitoring verbessern, um
mögliche Quellen und Einträge schneller zu identifizieren. Wir müssen
aber auch Augenmaß bewahren. Dazu gehört, die Verantwortlichkeit beim
Futtermittelunternehmer zu belassen und nicht auf die Labore zu
verlagern.

Zu einem darf die Gesetzesänderung nicht dazu führen, dass
Untersuchungen wegen einer in Deutschland geltenden Meldepflicht ins
Ausland verlagert oder dass die Eigenkontrollen reduziert werden. Wir
werden genauestens überprüfen, ob der vorliegende Gesetzentwurf
diesen Ansprüchen genügt.“

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