Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur
Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beschlossen.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp:
Die Novellierung des VIG ist eine der zentralen Initiativen der
Koalition im Bereich des Verbraucherschutzes. Der heute vom
Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines
umfangreichen Evaluierungsprozesses zur Optimierung des seit 2008
geltenden VIG. An diesem Prozess wurden alle betroffenen Gruppen,
angefangen bei Unternehmen über Verbände bis hin zu
Verbraucherschutzorganisationen, beteiligt.
Die neuen Regelungen werden zahlreiche Verbesserungen für die
Verbraucher in Deutschland schaffen. Der Bürger wird zukünftig
schneller, kostengünstiger und unbürokratischer an Informationen
durch die Behörden kommen. So werden etwa formlose Anfragen per Email
möglich und Kosten nur noch bei sehr hohem Arbeitsaufwand für die
Behörde durch den Anfragenden zu erstatten sein. Auch der
Anwendungsbereich des VIG wird mit der Ausweitung auf
Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes
ausgeweitet.
Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den
Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine
Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei
schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene-
und Täuschungsvorschriften eingeführt.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion großes Augenmerk auf die Einhaltung des
Interessenausgleichs zwischen dem Informationsinteresse der
Verbraucher und den Schutzinteressen der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen richten. Es darf keine
einseitigen Verschiebungen geben.
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