Hundesitter oder Gassigeher: Wer passt während
der Arbeitszeit auf Bello auf? Für Arbeitnehmer ist es praktisch,
wenn sie ihren Vierbeiner mit ins Büro nehmen dürfen. Doch Schäden,
die das Tier dort anrichtet, sind nicht automatisch versichert, warnt
das Infocenter der R+V Versicherung.
Hunde brauchen eigene Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung deckt meist nur Schäden durch
Katzen, Kaninchen oder andere kleine Haustiere ab. Für Hunde gibt es
Zusatzversicherungen, die der Halter extra abschließen muss. In
einigen Bundesländern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben. „Diese
Hundehalterhaftpflichtversicherung springt beispielsweise ein, wenn
der Hund bei der Begrüßung den Laptop vom Tisch reißt oder die teure
Handtasche der Kollegin anknabbert“, sagt Ferenc Földhazi,
Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. „Auch wenn ein Kollege
mit dem Hund spazieren geht und dabei etwas passiert, übernimmt diese
Versicherung in der Regel die Kosten.“
Arbeitgeber muss zustimmen
Dennoch sollten die Hundehalter Schäden soweit es geht im Vorfeld
vermeiden – und damit Ärger mit Kollegen, Kunden und Lieferanten.
Dazu gehört, dass das Tier gut erzogen und für das Arbeitsleben
geeignet ist. „Ein Hund, der ausgeglichen ist und auf viele Menschen
und Hektik entspannt reagiert, kann positive Auswirkungen auf das
Arbeitsleben haben. Das haben schon viele Studien gezeigt“, sagt
R+V-Experte Földhazi. Allerdings sollte Frauchen oder Herrchen darauf
achten, dass ihr Begleiter genügend Auslauf und Bewegung hat. Zudem
sollte er gut einige Zeit alleine bleiben können. Wichtig zu wissen:
Wer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen möchte, braucht dafür
die Genehmigung seines Arbeitgebers.
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