Hundehaftpflicht auch für Kampfhunde

Hundehaftpflicht auch für Kampfhunde

Gut fünf Millionen Hundehalter und mindestens so viele Hunde gibt es in Deutschland. Einige Rassen werden als „gefährlich“ bzw. als Kampfhunde eingestuft. Hundehalter eines Kampfhundes haben es in der Praxis schwerer eine günstige und gute Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Viele Versicherer lehnen bestimmte Hunderassen einfach ab oder verlangen hohe Zuschläge. Einige Versicherer, die auf Hundehaftpflichtversicherungen spezialisiert sind, haben allerdings andere Erfahrungen gemacht: nämlich dass von sogenannten Kampfhunden kein größeres Risiko ausgeht als bei anderen Hunderassen. Entsprechende Tarife für Kampfhunde sind vornehmlich über verschiedene Versicherungsseiten im Internet zu finden. „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eindeutig. Der Tierhalter haftet in unbegrenzter Höhe für die Schäden, die der Hund anrichtet. Auf ein eigenes Verschulden kommt es dabei gar nicht an.

„Jeder Hundehalter sollte eine entsprechende Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließen. Um einen Kampfhund zu versichern, kann man im Internet bereits sehr gute Tarife für rund 40,- Euro mit Selbstbeteiligung oder rund 67,- Euro ohne Selbstbeteiligung erhalten“, erklärt Versicherungskaufmann Karsten Werksnies.
Neben einem sehr günstigen Preis sollte man bei einem Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde auch auf einige Bedingungskriterien achten: So sollte die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens drei Millionen Euro betragen. Das Hüten durch andere Personen ausdrücklich mitversichert sein und kein Leinenzwang in den Vertragsbedingungen vorgeschrieben sein.