Hundehaftpflichtversicherung: Kostenschutz bei Unfällen

Für Hundefreunde ist die Hundehaftpflichtversicherung ein unverzichtbares Muss für den Schadensfall. Denn die Privathaftpflicht zahlt nicht, wenn der Vierbeiner einen Schaden verursacht. Und Herrchen muss angesichts der rechtlichen Lage ohne Einschränkung haften – das kann schnell teuer werden ohne den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung.

Zu einem schweren Schaden kam es am vergangenen Mittwoch im Großraum Offenbach. Ein entlaufender Hund hat auf der Bundesstraße 45 einen Kraftfahrer zu einer Vollbremsung gezwungen. Der Hund war unvermittelt auf die Fahrbahn gelaufen. In der Folge fuhren zwei weitere Fahrzeuge auf. Drei Personen wurden dabei schwer verletzt, der Sachschaden liegt bei rund 19.000 Euro. Der Hund konnte eingefangen werden, die Ermittlungen zur Feststellung des Halters sind angelaufen.

Auf den Hundehalter kommen hohe Schadensersatzforderungen zu, nicht nur Schadensersatz für den Sachschaden, sondern auch Schmerzensgeldforderungen werden sicherlich einfließen. Ohne den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung wird das kaum aus der eigenen Tasche zu bezahlen sein. Nicht nur die Existenz des Hundehalters ist bedroht, sondern auch die Geschädigten müssen ohne die Hundehaftpflichtversicherung wohlmöglich über einen sehr langen Zeitraum ihre Forderungen durchsetzen.

Die Hundehaftpflichtversicherung bietet aber noch einen weiteren Vorteil: Sie prüft grundsätzlich die Haftungsfrage und wehrt bei unberechtigten oder überhöhten Schadensersatzforderungen auch den Schaden ab. Es steckt also auch ein Stück Rechtsschutz in der Hundehaftpflichtversicherung.

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