Hundekrankenversicherung: Gut geschützt mit der AXA

Hundekrankenversicherung: Gut geschützt mit der AXA

Hunde gehören mittlerweile bei den meisten Bürgern zur Familie wie auch Mutter, Vater oder Kinder. Daher lassen viele Menschen ihrem Vierbeiner die beste Versorgung angedeihen, die möglich ist. Schließlich kann auch ein Hund mal krank werden und es bedarf ärztlicher Hilfe. Der Mensch genießt in der Regel den Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung. Für den Hund hingegen bieten viele Gesellschaften die Hundekrankenversicherung an, um die Kosten für den Tierarzt bezahlbar zu machen.

Informationen zur Hundekrankenversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundekrankenversicherung.html

Auf dem deutschen Markt sind wesentlich die Allianz, die AGILA, die AXA und die Helvetia mit der Hundekrankenversicherung präsent. Die AXA bietet zwei Tarife an, die sich von den Leistungen und vom Beitrag unterscheiden. So kann der Hundeliebhaber auch mit einem schmaleren Geldbeutel seinem vierbeinigen Freund einen Gesundheitsschutz ermöglichen.

Gegenüber den Mitbewerbern in diesem Segment bietet die AXA bereits bei der Antragsstellung zwei Besonderheiten: Die Wartezeit beträgt lediglich 30 Tage (bei den Mitbewerbern sind es drei Monate), auch beim Eintrittsalter gibt es keine Altersgrenzen. Mancher Tarife der Hundekrankenversicherung bieten den Versicherungsschutz, je nach Rasse nur bis zum vierten oder siebten Lebensjahr an.

Hinsichtlich der Vorsorgemaßnahmen, also für Impfungen oder Wurmkuren, erstattet die AXA zumindest 75 Euro ab dem zweiten Versicherungsjahr. Die Vermittlung von Tierärzten oder Tierkliniken ist für die AXA ebenso obligatorisch wie eine 24-Stunden-Hotline, an die sich der Hilfe suchende Tierfreund wenden kann.

Bei der Heilbehandlung wird die Erstattung in den beiden Tarifen Compact und Top gestaffelt. In der Hundekrankenversicherung Compact leistet die AXA für die Diagnostik, Heilbehandlung und für Arzneimittel 500 Euro pro Leistungsfall, im Bereich der chirurgischen Eingriffe werden 600 Euro pro Fall geleistet. Beim Tarif Top erhöhen sich die Erstattungen auf 800 bzw. 1.000 Euro pro Schadensfall.

Die Übernahme der Unterbringungskosten in einer Tierklinik wird unbegrenzt übernommen. Im Todesfall erstattet die AXA zusätzlich bis 1.000 Euro für Bestattung des geliebten Haustieres.

Für alle Leistungsfälle, also z. B. Operation oder Heilbehandlung wird eine Selbstbeteiligung von 50 Euro fällig. Maximal werden im Tarif Compact bis zu 2.400 Euro für alle Schadensfälle geleistet, im Tarif Top sind es 3.600 Euro. Eine hohe Erstattung, die für die Gesundheitsvorsorge des Hundes von großer Wichtigkeit ist.