
   Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) 
betont die Notwendigkeit für Unternehmen, individuelle Lösungen zum 
angemessenen Umgang mit stressbezogenen Belastungen zu finden. „Jedes
Unternehmen hat andere Rahmenbedingungen. Was für ein Großunternehmen
möglich ist, kann nicht identisch für ein kleineres Unternehmen 
umgesetzt werden, “ erklärt Dr. Catharina Stahn, wissenschaftliche 
Expertin vom ifaa. 
   „Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das 
bestehende Arbeitsschutzgesetz gibt bereits einen Rahmen vor, “ 
erklärt Stahn weiter. „Die Umsetzung muss betriebsspezifisch in 
Zusammenarbeit der Sozialpartner erfolgen. Eine allgemeine Verordnung
ist nicht zielführend.“ 
   Stress aufgrund der aktuellen Arbeitsanforderungen lässt sich 
nicht ausschließen. Durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren 
können sich ungünstige stressbezogene Folgen ergeben. Die damit 
einhergehenden möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind 
nicht abschließend erforscht. Es besteht weiterhin Forschungsbedarf, 
um Ursachen und Wechselwirkungen beurteilen zu können. Ein Faktor, 
der die aktuelle Diskussion mit bestimmt, ist die ständige 
Erreichbarkeit. Einer Studie der DAK* zufolge ist das ein Thema, von 
dem nicht die Masse der Arbeitnehmer betroffen ist. So fühlen sich 
von denjenigen, die nach Feierabend noch mit dienstlichen E-Mails 
oder Telefonanrufen kontaktiert werden, nur 4,3 % belastet. Das 
zeigt, wie unterschiedlich hoch die Belastungsschwellen für jeden 
einzelnen sind. 
   Gerade für das Thema psychische Belastung besteht der Bedarf an 
gesicherten Erkenntnissen zu Belastungsschwellen. Gleichzeitig ist es
eine enorme Herausforderung, diese Schwellen für alle Faktoren und 
für alle Arbeitnehmer auszumachen. „Außer Acht gelassen wird auch der
Aspekt, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Stressoren reagiert und
andere Belastungen, z. B. aus dem Privatleben, auf das individuelle 
Befinden einwirken. Ebenso können Arbeitsanforderungen bei der einen 
Person zu Stress führen, während sich eine andere Person dadurch 
motiviert und angespornt fühlt. Eine Festlegung auf den Arbeitsplatz 
als alleinigen Grund für Überforderung ist nicht möglich,“ stellt die
Expertin vom ifaa fest. 
* DAK 2013, Gesundheitsreport 2013, www.dak.de
Pressekontakt:
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE ARBEITSWISSENSCHAFT E. V. (IFAA)
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