Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken hat ihren Betrieb für die Unterrichtungen im Gaststätten- und Bewachungsgewerbe sowie die Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe, Vermittlergewerbe (Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler) und Verkehrsgewerbe (Berufskraftfahrer, Gefahrgutbeauftrage, Gefahrgutfahrer) wieder aufgenommen. Der Startschuss fiel letzte Woche mit der einwöchigen Unterrichtung für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe. Weiter geht es mit der Sachkundeprüfung für Berufskraftfahrer, am 25. Mai mit der Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz und am 28./29. Mai mit der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Die Sachkundeprüfungen im Vermittlergewerbe starten am 4./5. Juni mit den Prüfungen der Fachleute für Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittlung.
Um den Gesundheitsschutz der Teilnehmer, Prüfer und Dozenten zu gewährleisten, wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Bei allen Veranstaltungen gelten strenge Hygieneregelungen.
Seit dem 17. März konnten aufgrund der Pandemiebestimmungen keine Sachkundeprüfungen und Unterrichtungen mehr stattfinden. In den betroffenen Branchen und Berufsgruppen gelten jedoch strenge Berufszugangsvorschriften. Ohne die erforderlichen Sachkundenachweise dürfen die Berufe nicht ausgeübt werden. Aufgrund der landesweit kurzfristig abgesagten Termine konnten daher allein in Baden-Württemberg mehr als 2500 Personen nicht die für die berufliche Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter, Versicherungsvermittler oder Berufskraftfahrer notwendige Qualifikation erwerben. Die IHK?s in Baden-Württemberg haben sich daher gegenüber der Landesregierung für eine Wiederaufnahme des Prüfungs- und Unterrichtungsbetriebes eingesetzt. Aufgrund einer Änderung der Corona-Verordnung des Landes vom 2. Mai 2020 dürfen Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen nun wieder durchgeführt werden.