Ab dem 10. September 2014 müssen Fahrer, die mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich Güter transportieren, grundsätzlich eine Zusatzqualifikation nachweisen. Darauf weist die IHK Saarland hin. Diese Pflicht betrifft nicht nur den gewerblichen Güterkraftverkehr, sondern alle angestellten und selbstständigen Fahrer, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen. Dies schließt auch den Werkverkehr ein und ist unabhängig von der Häufigkeit, mit der Fahrten getätigt werden.
Mit dem Stichtag wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die so genannte EU-Berufskraftfahrerqualifikation muss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden.
Bei Verstößen gegen die Schulungspflicht drohen Fahrern und Unternehmern erhebliche Geldbußen von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für den Unternehmer durch die Kontrollbehörden. Nur wenige Ausnahmen sind zulässig.
Die IHK hält eine Fülle von Merkblättern zu diesem Thema auf der Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 930 bereit. Darunter auch eine Liste der Ausbildungseinrichtungen sowie Informationen zu den Übergangsvorschriften.
Weitere Informationen unter:
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