Im April haben vier BKK Zusatzbeitrag eingeführt

Alle vier Betriebskrankenkassen haben den Zusatzbeitrag mit Wirkung zum 1. April 2010 eingeführt. Dennoch wird der Betrag in allen vier Krankenkassen zu unterschiedlichen Terminen erstmalig fällig. Im Falle der Novitas BKK steht noch kein Termin fest, zu dem der Zusatzbeitrag erstmals gezahlt werden muss. Hier wartet die Krankenkasse noch die endgültige Genehmigung der Aufsichtsbehörde ab. Mitglieder der Novitas BKK sind daher noch nicht verpflichtet, den Zusatzbeitrag zu überweisen. Zunächst muss die offizielle Ankündigung durch die Krankenversicherung vorliegen.

Sonderkündigungsrecht
Nur wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, kann den Zusatzbeiträgen entgehen. Dafür ist die Kündigung bis zum Datum der erstmaligen Fälligkeit bei der Krankenkasse einzureichen. Die betroffenen BKK haben folgende Sonderkündigungsfristen bekannt gegeben:

City BKK: 01.06.10
Esso BKK: 20.06.10
BKK MERCK: 30.06.10
Novitas BKK: Termin noch nicht bekannt gegeben, frühestens Mai 2010

Unter http://www.zusatzbeitrag.com/wissen/sonderkuendigung gibt es eine Liste mit den Sonderkündigungsfristen aller gesetzlichen Krankenkassen.

Große Krankenkassen profitieren
Derzeit profitieren vor allem die großen Krankenkassen von den Zusatzbeiträgen der kleineren Versicherungen. Allerdings nur dann, wenn sie selber keinen Zusatzbeitrag erheben. Vor allem die Techniker Krankenkasse, die Barmer GEK und die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) konnten einen deutlichen Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Andere große Kassen mit Zusatzbeitrag wie die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und die KKH Allianz leiden dagegen unter verstärkter Abwanderung der Mitglieder.