Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) wurden in Deutschland im Verlauf des Jahres 2009 gut 96
100 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren zwar 1 650
Einbürgerungen mehr als im Vorjahr (+ 1,7%), allerdings deutlich
weniger als im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2007 von jährlich rund
140 000 Fällen. Seit dem Jahr 2000, in dem das neue
Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurde und insgesamt 186 700
Einbürgerungen stattfanden, hat die Zahl tendenziell abgenommen.
Innerhalb Deutschlands war die Entwicklung recht uneinheitlich: In
neun Bundesländern ging die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem
Vorjahr zurück – am stärksten in Hessen (- 713), Berlin (- 557) und
Niedersachsen (- 481); in sieben Ländern stieg sie dagegen an – am
meisten in Bayern (+ 2 065), Baden-Württemberg (+ 935) und Hamburg (+
907). Oft war ein Anstieg dort zu beobachten, wo im Vorjahr der
Rückgang besonders stark ausgeprägt gewesen war. Diese Entwicklung
unterstützt den langjährigen Trend zur Angleichung der
Einbürgungsquoten: Seit 2000 ging die Spanne zwischen der höchsten
und der niedrigsten Einbürgerungsquote in den Bundesländern von 3,3
auf 1,3 Prozentpunkte zurück (Die Einbürgerungsquote bezieht die Zahl
der Einbürgerungen (ohne Einbürgerungen im Ausland) auf die Zahl der
Ausländer/-innen im Inland. Hier wird die Zahl der Ausländer/-innen
aus der Bevölkerungsfortschreibung herangezogen, weil diese
Datenquelle die Gesamtbevölkerung umfasst).
Im Jahr 2009 erwarben 70% aller Eingebürgerten (67 700) die
deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des Paragrafen 10 Absatz 1
Staatsangehörigkeitsgesetz; das waren 3% mehr als im Jahr zuvor.
Rechtliche Voraussetzung für die Einbürgerung ist in diesen Fällen
ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Am zweithäufigsten waren mit
10 390 Fällen die Einbürgerungen von deren in Deutschland lebenden
ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kindern, die schon nach
kürzeren Zeiten eingebürgert werden können. Ihre Zahl fiel 2009
gegenüber dem Vorjahr um 3%. An dritter Stelle standen Einbürgerungen
von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder
Lebenspartner (gut 7 650 Fälle oder 7% weniger als im Vorjahr), an
vierter Stelle Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern, die
sich auf Dauer in Deutschland niedergelassen haben (knapp 5 600 Fälle
oder 26% mehr als im Vorjahr).
Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2009 – wie schon in
den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit gut 24 600 aller
Einbürgerungen. Der Anteil an allen Einbürgerungen entsprach mit gut
25% in etwa dem Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in
Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Danach folgten
Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro
und seinen Nachfolgestaaten (gut 5 700 Fälle), aus dem Irak (gut 5
100 Fälle) und Polen (gut 3 800 Fälle).
Die größte Zunahme gegenüber dem Vorjahr trat bei Einbürgerungen
aus Afghanistan (+ 41%) und dem Irak (+ 21%) auf, der größte Rückgang
bei Einbürgerungen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro und
seinen Nachfolgestaaten (- 17%).
Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial drückt das Verhältnis von
erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus, bezieht also die
Einbürgerungen im Inland auf die Zahl jener Ausländerinnen und
Ausländer, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel und einer
Aufenthaltsdauer von acht oder mehr Jahren alle Erfordernisse für
eine Einbürgerung erfüllen. 2009 beträgt diese Quote insgesamt 1,9%;
die höchsten Werte hatten Kamerun (16,9%), Irak (13,8%) sowie Nigeria
und Afghanistan (je 10,3%).
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