In Zeiten des Euro-Rettungsschirms: Auszahlungssperre bei Lebensversicherungen

Im Moment wissen viele Kunden nicht, wo sie ihr Geld anlegen sollen. Europäische Staatsanleihen gelten als unsicher durch die Eurokrise. Selbst viele Versicherungsgesellschaften wissen nicht, wo sie die Kundengelder anlegen sollen. Trotzdem haben viele Konzerne in Staatsanleihen investiert, doch die Risiken kennt niemand genau.
Hinzu kommt, dass die versicherten Leistungen immer weiter steigen und immer weniger junge Leute einen solchen Vertrag abschließen. Dadurch kann es zu einem Zusammenbruch der jeweiligen Versicherungsgesellschaft kommen. Denn sollten die geburtenstarken Jahrgänge ihre Ansprüche durchsetzen, müssten die Gesellschaften mit Auszahlungen im Milliardenbereich rechnen.
Wer der Meinung ist, seine Lebensversicherung sei eine absolut sichere Geldanlage, sollte sich mit dem § 89 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) etwas genauer befassen!
Damit das Unternehmen geschützt und nicht zahlungsunfähig wird, hat der Gesetzgeber mit dem § 89 VAG vorgesorgt. Denn sollten zwei große Versicherungsgesellschaften mit der gleichen Rückversicherung Auszahlungsschwierigkeiten bekommen, kann das der Rückversicherer nicht stemmen.
Kunde bekommt kein Geld, wenn Versicherung pleite zu gehen droht
§ 89 VAG besagt: Sollte ein Unternehmen auf Dauer nicht mehr im Stande sein, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann die Aufsichtsbehörde binnen einer bestimmten Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlage oder die Beseitigung der Mängel anordnen. Es werden alle Auszahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen, Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins zeitweilig verboten. Sollten noch Verträge bestehen, muss der Kunde weiterhin die Beiträge in bisheriger Höhe an seine Versicherung zahlen. Zusätzlich wird der angesetzte Wert der Verpflichtung (Deckungsrückstellung) aus der Lebensversicherung herabgesetzt und die Versicherungssumme neu festgestellt.
Sollte eine Gesellschaft zahlungsunfähig sein, zahlt der Kunde seine Beiträge weiter, bekommt jedoch kein Geld. Aufgrund der neuesten Gesetzgebung sind Versicherungen also nicht mehr zu einer Auszahlung verpflichtet, wenn für sie die Gefahr besteht Konkurs zu gehen.
Aber wer schützt nun die Kunden? LV-Doktor hilf Ihnen!
Bei unsicheren Gesellschaften sollten Sie sich genau informieren, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Beiträge zurück zu holen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen ein kostenfreies Angebot unter www.lv-doktor.de!
LV-Doktor unternimmt alles dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen – mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.

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