Am Donnerstag, 25. Juni 2015, 15 Uhr, lädt die IHK Saarland ein zur Infoveranstaltung „Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen“. Am 22. April ist die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes in Kraft getreten. Danach müssen bis zum 5. Dezember 2015 alle Unternehmen ein Energieaudit durchführen und alle 4 Jahre wiederholen, die – unter Berücksichtigung von Beteiligungen und Firmenverbünden nicht unter die KMU-Definition fallen. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über Inhalte, Ziele und Anforderungen. Alle Interessierten sind herzlich in die IHK Saarland (Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Raum: 1) eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten.
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