
Die im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)
organisierten Mitglieder haben sich in Berlin auf die erste Fassung
eines gemeinsamen Verhaltenskodex verständigt. Mit großer Mehrheit
stimmte die Mitgliederversammlung des BDIU in einer mehr als
siebenstündigen Debatte für den ersten Entwurf eines Code of Conduct
und verständigte sich auf die nächsten Schritte zur weiteren
Erarbeitung dieses Regelwerks.
Gleichzeitig wählten die BDIU-Mitglieder die langjährige
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur neuen Ombudsfrau des
Branchenverbandes, der rund zwei Drittel der am Markt aktiven
Unternehmen und über 90 Prozent des Marktvolumens vertritt. Die
Sozialdemokratin Zypries, bis vor einem Jahr
Bundeswirtschaftsministerin, wurde einstimmig in ihr neues Amt
gewählt.
Auf dem BDIU-Kongress signalisierten auch die Parlamentarische
Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz) sowie die Bundestagsabgeordneten Prof. Dr.
Heribert Hirte (CDU/CSU), Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) und Tabea
Rößner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ihre Unterstützung für die
Co-Regulierung durch einen Code.
„Der Beschluss unserer Mitgliederversammlung ist ein Meilenstein.
Nicht nur für die Branche selbst, sondern auch für die
Verbraucherinnen und Verbraucher“, kommentiert Kirsten Pedd,
Präsidentin des BDIU. „Unsere Branche stellt sich damit ihrer
Verantwortung: Jedes Jahr realisieren Inkassounternehmen fast 6
Milliarden Euro an berechtigten Forderungen – wir sichern Jobs,
sorgen für stabile Preise und verhindern Insolvenzen. Der Code of
Conduct, den wir entwickeln, gewährleistet einen fairen
Interessenausgleich und bringt die Interessen und Rechte von
Gläubigern und Verbrauchern in Einklang.“
Mit dem Kodex wollen die Rechtsdienstleister klare und
verständliche Regeln für die Inkassotätigkeit etablieren. Der Code of
Conduct soll bereits greifen, weit bevor ein Inkassounternehmen
erstmalig mit einem Schuldner in Kontakt tritt.
„Ein großer Teil der Arbeit eines Inkassounternehmens ist bereits
getan, bevor das erste Schreiben an den Schuldner versendet wird. Von
der umfassenden Prüfung der Richtigkeit der Forderung, über die
datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Informationspflichten
bis hin zur Adressprüfung – für all diese Aspekte der Tätigkeit
stellen wir transparente Regeln und klare Pflichten auf“, erklärt
Kirsten Pedd.
Auch darüber hinaus konkretisiert der Code die hohen rechtlichen
Anforderungen an die Inkassobranche. „Wir adressieren die gesamte
Inkassotätigkeit: Von der Kommunikation mit dem Schuldner, über Art
und Umfang der Kosten und Gebühren bis hin zum Umgang mit
Reklamationen und Rückfragen lässt der Code keinen Bereich aus. Dabei
gehen wir auch auf aktuelle verbraucherpolitische Herausforderungen
ein, insbesondere auf Identitätsdiebstähle. Weil Inkassodienstleister
beim Forderungseinzug dasselbe leisten wie Rechtsanwälte, haben sie
seit langem auch Anspruch auf die gleiche Vergütung. Entsprechend
hoch sind zurecht aber auch die Erwartungen der Gesellschaft an die
Branche. Das Verhalten einzelner schwarzer Schafe außerhalb des BDIU
scheint bei einigen leider das Gefühl zu wecken, die Branche
insgesamt würde ihrer Verantwortung nicht gerecht. Genau hier setzen
wir an: Mit der Unterstützung von Politik, Aufsichtsbehörden und
Verbraucherseite wird der Code of Conduct dabei helfen, Maßstäbe für
seriöses Inkasso deutschlandweit nicht nur zu setzen, sondern auch
durchzusetzen. Hierzu werden wir in den nächsten Monaten in den
offenen Dialog treten.“
Pressekontakt:
BDIU e.V. / www.inkasso.de
Pressesprecher: marco.weber@inkasso.de
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