Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden

Der Deutsche Bundestag wird sich am 24. Februar 2011 in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf zu Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Stärkung der Rechte von Beschäftigten befassen.
Der Bundesverband Deutscher Detektive hat sich schon immer für den Schutz der Mitarbeiterrechte vor illegalen Überwachungsmethoden, insbesondere durch unqualifiziert und unseriös arbeitende Detekteien, öffentlichkeitswirksam eingesetzt (vgl. BDD PM vom 9. Juni 2008),
Der BDD kann jedoch nicht nachvollziehen, das auf Grund von illegalen Handlungen (Lidl, DB, Telekom u.a.) die bisher legalen und sinnvollen Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung so gravierend eingeschränkt werden sollen.
Wie schon in seiner Pressemitteilung 4/2010 vom 24. August 2010 hingewiesen, hält der Bundesverband Deutscher Detektive einige der vorgesehenen Änderungen aus seiner Sicht verfassungsrechtlich für bedenklich , da diese die unternehmerische Verpflichtung zum Schutz des Betriebes und auch der Mitarbeiter vor wirtschaftskriminellen Handlungen unverhältnismäßig einschränken. Die volkswirtschaftlichen Verluste durch Mitarbeiterkriminalität sind immens. Der Abbau bisheriger Möglichkeiten zu deren wirksamen Bekämpfung muss daher sehr sorgsam gegenüber dem berechtigten Schutz der Mitarbeiterrechte abgewogen werden.
Der Bundesverband Deutscher Detektive weist auf diesen Umstand, dem der vorliegende Entwurf nicht gerecht wird, hiermit nochmals ausdrücklich hin.

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