Innovatis – Erwin Lasshofer: Vermögensverwaltung im Wandel der Zeit

Die unabhängige Vermögensverwaltung, wie sie
Erwin Lasshofer mit der INNOVATIS (Suisse) AG anbietet, birgt
unbestrittene Vorteile gegenüber einer Veranlagung durch die Banken
des Kunden. Sowohl bei der Anlageberatung als auch bei der
unmittelbaren Anlageverwaltung kann ein unabhängiger
Vermögensverwalter viel individueller die persönlichen Bedürfnissen
seines Kunden ermitteln und aus einer deutlich größeren Palette von
Instrumenten die bestmögliche Lösung für den Kunden eruieren. Dabei
werden Interessenkonflikte vermieden, wie sie bei Banken
üblicherweise auftreten, z.B. die Bevorzugung interner Produkte mit
hohen Profiten für das eigene Institut, eine kostspielige Verwahrung
der Anlagen oder eine Tendenz zu vielen Transaktionen, von deren
Kommissionen und Spreads das Institut erneut zu Lasten des Kunden
profitiert.

Insbesondere bei Erwin Lasshofer ist die Beratung des Kunden
deutlich von den Interessen der Bank getrennt und stark auf die
Performance ausgerichtet, was sich auch in der Vertragsgestaltung
widerspiegelt. Die INNOVATIS (Suisse) AG verdient erst dann ein gutes
Honorar, wenn der Ertrag für den Kunden gut ist. Dabei wird der
Ertrag nach Berücksichtigung sämtlicher Kosten ermittelt. Somit sind
die Interessen von Kunden und Vermögensverwalter automatisch eng
verbunden. Die Auswahl der Anlage mit besten Ertragsaussichten zu den
besten Konditionen liegt im eigenen Interesse des Beraters.

Dennoch bleiben Kunde, Bank und Vermögensverwalter miteinander
verbunden. Die Bank bietet den Zugang zum Markt und spielt bei
standardisierten Dienstleistungen wie Kontoführung oder
Wertpapierabwicklung eine wichtige Rolle. Mittlerweile ist allerdings
schon die Kontoeröffnung ein komplexer Prozess geworden, an dem viele
Kunden verzweifeln. Die INNOVATIS (Suisse) AG unterstützt und
begleitet auch hier ihre Kunden.

Formal betrachtet ist die INNOVATIS (Suisse) AG als externer
Vermögensverwalter tätig. Dies bedeutet, dass sie Kundenvermögen auf
Konti verwaltet, welche im Namen der Kunden auf Basis von
Drittverwaltungsvollmachten geführt werden. Mit den Depotbanken hat
die INNOVATIS (Suisse) AG Kooperationsverträge, auf deren Grundlage
sie ihren Kunden den Service anbieten kann, für sie die
Kontoeröffnungen durchzuführen. Diese Kontoeröffnungen haben sich in
den letzten Jahren regelrecht zu einer Herausforderung entwickelt.
Umfasste im Jahr 2012 eine Kontoeröffnung noch hauptsächlich die
Formulare: Kontoeröffnungsantrag, Unterschriftenverzeichnis,
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und Kundenprofil, also
in etwa 10 Seiten, so sind heute Umfang und Aufwand um ein Vielfaches
höher.

Die Ursache für den explodierten Aufwand liegt vor allem in den
permanent steigenden gesetzlichen Anforderungen, z.B. MIFID II, und
den regulatorischen Anpassungen im GWG – Bereich (GWG:
Geldwäschegesetz). Dort haben sich nicht nur die einzelnen Formulare
inhaltlich stark erweitert, sondern es sind auch neue Formulare
hinzugekommen. Hier ist die Abklärung des FATCA Status zu erwähnen
(FATCA: Foreign Account Tax Compliance Act), sowie die AIA
Klassifizierung (AIA: Automatischer Informationsaustausch zur Klärung
des Steuerdomizils) und bei juristischen Personen die Erlangung einer
LEI Nummer. (LEI: Legal Entity Identifier). Ein Mitarbeiter der
INNOVATIS (Suisse) AG ist inzwischen darauf spezialisiert, die Kunden
durch diesen „Formulardschungel“ hindurch zu führen.

Die Kunden hinterfragen häufig die Sinnhaftigkeit des enormen
Aufwands. Erwin Lasshofer meint, dass der Anlegerschutz sicherlich
ein zentrales und nachvollziehbares Motiv ist. Das in der
Kontoeröffnung auszufüllende Kundenprofil wurde wesentlich erweitert
und es sind detaillierte Angaben zu machen in Bezug auf: Erfahrungen
bei den jeweiligen Finanzprodukten, Risikobereitschaft und
Risikofähigkeit der einzelnen Kunden. Dies sind allerdings alles
Abklärungen, welche die INNOVATIS als
Vermögensverwaltungsgesellschaft, die ihre Produkte exakt auf die
Wünsche Ihrer Kunden abstimmt, schon immer getroffen hat. Bei den
umfangreichen Dokumentationen, die von den Banken gefordert werden,
entsteht beim Kunden eher der Eindruck, dass es mehr um die
Absicherung der Bank als um das Kundenwohl geht.

Jedenfalls erfordert die umfangreiche Prüfung einen entsprechenden
zeitlichen Vorlauf. Die Kontoeröffnung für einen Kunden nimmt
inzwischen viel Zeit und Mühe in Anspruch. Es dauert aber auch noch
zusätzlich Zeit, bis eine Kontoeröffnung nach Einreichung der
Unterlagen bei der Bank tatsächlich zu einer Kontoeröffnung führt.
Die Überprüfung der Unterlagen bei der Compliance Abteilung in der
Bank kann erfahrungsgemäß bis zu 4 Monate dauern. Ein unglaublicher
Zeitfaktor mit hohen Opportunitätskosten, weil in dieser Zeit das
Kundenvermögen brach liegt.

Bei juristischen Personen dauert die Kontoeröffnung grundsätzlich
länger als für eine natürliche Person, da je nach Gesellschaftsform
wesentlich mehr Unterlagen zu überprüfen sind. Ein weiteres Kriterium
ist das Herkunftsland des Antragstellers. Es ist quasi nicht mehr
möglich eine Kontoeröffnung für eine US Person oder US Unternehmen
erfolgreich durchzuführen. Für Inländer bzw. inländische Unternehmen
nimmt eine Kontoeröffnung weniger Zeit in Anspruch als für
ausländische Personen und Gesellschaften. Je nach Herkunftsland
werden verschiedene Abklärungen durchgeführt, die Zeit in Anspruch
nehmen.

Trotz des hohen Aufwands bietet die INNOVATIS (Suisse) AG diesen
Service für Kunden mit einem Vermögensverwaltungsvertrag nach wie vor
kostenfrei an. Der Fokus der INNOVATIS (Suisse) AG ist das aktive
Management des Kundenportfolios. Erwin Lasshofer freut sich also
trotz des Aufwands über jede erfolgreiche Kontoeröffnung.

Weitere Informationen finden sich unter: http://ots.de/8gkiOQ

Pressekontakt:
Erwin Lasshofer

Innovatis (Suisse) AG
Alte Steinhauserstrasse 1
6330 Cham/Zug
Schweiz

T: +41 44 215 3060
F: +41 44 215 3061

Email: office@innovatis-suisse.ch
Web: www.innovatis-suisse.ch
www.innovatiserwinlasshofer.ch

Firmenname: Innovatis (Suisse) AG
Homepage: www.innovatis-suisse.ch

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