Insolvenzrecht entschärft: Bundesregierung hebt Befristung der Überschuldungsregelung auf: Positive Fortführungsprognose bleibt künftig ausschlaggebend für den Fortbestand

26. Juli 2012 – Überschuldete Unternehmen haben
unerwartet Hilfe vom Gesetzgeber bekommen. So können vor der
Insolvenz stehende Unternehmen auch künftig weiter arbeiten, wenn
ihnen ein Wirtschaftsprüfer eine „positive Fortführungsprognose“
trotz hoher bilanzieller Schulden ausstellt. Wie das
Wirtschaftsmagazin –impulse– (Ausgabe 12/2012, EVT 26. November)
berichtet, hat die Bundesregierung im November diese bislang bis Ende
2013 geltende Regelung jetzt überraschend vollkommen entfristet.
Damit ist die Rückkehr zum „harten Überschuldungsbegriff“, die eine
Insolvenzwelle ausgelöst hätte, vom Tisch. „Das ist nur konsequent“,
erläutert der Bonner Insolvenzrechts-Experte Hans Haarmeyer, denn
schließlich werde es „noch Jahre dauern, bis die Folgen der
Finanzkrise gemeistert sind“.

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