Insolvenzverfahren der Pongs & Zahn AG – Insolvenzverwalter bestreitet angemeldete Forderungen aus Genussscheinen

Insolvenzverfahren der Pongs & Zahn AG – Insolvenzverwalter bestreitet angemeldete Forderungen aus Genussscheinen

München, den 26.10.2011 – Anleger, welche meist vermittelt über das Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch bzw. Accessio, in Genussscheine der Pongs & Zahn AG investiert hatten, erhielten vor einiger Zeit die Aufforderung ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Wer dies getan hat, erhält nun Post vom Insolvenzverwalter bzw. dem Amtsgericht Charlottenburg. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass in dem Insolvenzverfahren über die Pongs & Zahn AG (Az 36p IN 5893/10) die angemeldeten Forderungen vom Verwalter, Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde aus Berlin, bestritten werden. Was bedeutet dies nun für die Anleger?

Eine Erklärung findet sich direkt auf der Mitteilung des Amtsgerichts Charlottenburg. Dort heißt es, dass die Forderungen vor allem deshalb bestritten seien, da es sich nach den Genussscheinbedingungen um so genannte nachrangige Forderungen handelt. Laut Rechtsanwalt Thorsten Krause von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte bedeutet dies, dass im Insolvenzverfahren zunächst die vor- und normalrangigen Forderungen ausgeglichen werden. Erst wenn diese komplett bezahlt sind, kann ein eventuell bestehender Rest auf die bestehenden nachrangigen Forderungen verteilt werden. “Es stellt sich die Frage, ob die Verfolgung der Ansprüche im Insolvenzverfahren tatsächlich wirtschaftlichen Sinn macht, da hierdurch weitere Kosten entstehen würden” befürchtet Anwalt Krause.

Die Vorgänge rund um die Pongs & Zahn AG als auch die Verkäufe bei der Accessio sind ein guter Grund darüber nachzudenken, Schadenszusatzansprüche gegenüber anderen Gegnern geltend zu machen. Insbesondere da Herrn Rechtsanwalt Thorsten Krause bekannt ist, das die Pongs & Zahn AG bereits im Jahr 2007 eine Ad-Hoc-Mitteilung herausgegeben hatte, die vor hohen Verlusten warnte. Trotzdem wurde dieses Papier nach seinen Erkenntnissen auch weiter von der Accessio sicherheitsorientierten Anlegern verkauft. Nach Ansicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte besteht hier die Möglichkeit, den entstandenen Schaden gegenüber der mit der Accessio eng zusammenarbeiteten Depotbank geltend zu machen. Entsprechende Klagen wurden beim Landgericht München I bereits eingereicht.

KAP Rechtsanwälte raten betroffenen Anlegern, sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalts beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/