Das Thema Energieeffizienz im Mittelstand bewegt Unternehmer in allen Sparten und hat längst enorme politische Dimensionen angenommen. Doch wie lässt sich Energieeffizienz in Betrieben praktisch umsetzen? Die Bundesregierung hat dafür finanzielle Anreize geschaffen.
Klimaanlagen müssen nicht zwingend teure Stromfresser sein. Energieeffiziente Anlagen sparen Energie und Geld und sie schonen die Umwelt.
Ein Beispiel: Wenn Betriebe wie Bäckereien oder Fleischereien Kühltheken anschaffen, Kühlräume bauen oder das Ladengeschäft mit einer Klimaanlage ausstatten, geht das nicht selten in die zehntausende. Gerade kleinste und kleine Unternehmen scheuen sich vor der Investition, greifen eventuell zu einer Technik, die zwar kostengünstig, aber energetisch nicht optimal ist. Wie Firmen sich die Investition in Kälte- und Klimatechnik fördern lassen können, ist Gegenstand des Beitrags.
Förderung von Klima- und Kälteanlagen: was und wie wird gefördert?
Grundsätzlich werden 2 Positionen gefördert. Dabei handelt es sich um
- Beratungsleistungen und
- Investitionen.
Beratungsleistungen müssen von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Dieser ist in der Liste der anerkannten Sachkundigen beim Bundesamt für Wirtschaft und Autokontrolle (Bafa) aufgeführt. Auch Sachkundige, die bis dato noch keinen Eingang in diese Liste gefunden haben, können sich registrieren lassen. Dazu müssen Sie fachlich geeignete Nachweise vorlegen, die jeder Fachbetrieb mit Erfahrung ohnehin haben sollte. Für die Beratungsleistungen des Sachkundigen bekommen Unternehmen einen Zuschuss von 80 %. Die Rechnung des Beraters darf nicht höher als 1.000 € netto sein.
Bei den Investitionen unterscheidet das Bafa in Basisförderung und Bonusförderung. Im Rahmen der Basisförderung wird unter anderem auf die Leistung des elektrischen Antriebs oder des Verdichters abgestellt. Wird außerdem die Abwärme aus der Kälteanlage genutzt, kommt die Bonusförderung on top.
- Der Zuschuss für Investitionen in eine bestehende Anlage liegt bei 15-20 % bezogen auf die Nettoinvestitionskosten. (Basisförderung)
- Neue Anlagen werden mit maximal 25 % der Nettoinvestitionskosten gefördert. (Basisförderung)
- Die Bonusförderung liegt zwischen 15 und 20 %.
- Im Rahmen der Basisförderung können Firmen maximal 100.000 € erhalten
- Im Rahmen der Bonusförderung liegt der maximal nicht rückzahlbare Zuschuss bei 50.000 €.
Zuschuss beantragen: So kommen Unternehmen ans Geld
Ein Zuschussantrag wird über die Internetseite des Bafa gestellt. Dabei werden technische Details abgefragt, z. B. die elektrische Antriebsleistung, das verwendete Kältemittel und die geplante Kühltechnik. Antragsteller dürfen noch keinen rechtsgültigen Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen haben! Damit müssen sie warten, bis die Förderzusage auf dem Tisch liegt bzw. bis die Förderbehörde den Antragseingang bestätigt hat.
Unternehmen brauchen jedoch immer ein konkretes Angebot, damit sie die technischen Werte korrekt übernehmen und in den Antrag eintragen können. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, frühzeitig Kontakt zu einem professionellen Dienstleister aufzunehmen. Bei Kampmann finden interessierte Unternehmen innovative und effiziente Systeme im Bereich Klimatechnik. Das Unternehmen stellt Lösungen für
- Hotels,
- Büro-und Verwaltungsgebäude,
- Ausstellung-und Verkaufsräume,
- Gewerbe-Industriegebäude,
- Lager-und Logistikgebäude
und weitere Branchen zur Verfügung. Das Angebot sollte sich an den Empfehlungen des Sachkundigen orientieren, dann passen die Angaben auch für den Antrag.  Im Zweifel lassen Antragsteller das Angebot vom Sachverständigen gegenchecken und anpassen. Die Antragsteller erhalten im anstehenden Verfahren einen Überblick über alle anstehenden Fristen und Termine. Diese gilt es streng einzuhalten, denn sonst kann die Förderung versagt werden.
Wenn Fragen auftreten Kontakt zum Bafa aufnehmen
Zwar hat das Bafa viele Vorgänge automatisiert, dennoch dürfen unerfahrene Antragsteller Kontakt per Telefon oder E-Mail zu den Sachbearbeitern aufnehmen. Wer mit den Formularen nicht zurechtkommt oder Fragen zu den technischen Anforderungen hat (beispielsweise, wenn kein Sachverständiger greifbar ist), dem wird in der Regel recht unbürokratisch geholfen. Manchmal ist eine Anlage aufgrund eines bestimmten technischen Bauteils nur eingeschränkt förderfähig und die erfahrenen Techniker beim Bafa machen alternative Vorschläge, die Antragsteller dann mit ihrem zukünftigen Lieferanten besprechen können.
An dieser Stelle zeigt sich, dass die beim Bafa gelisteten Sachverständigen sehr hilfreich sind. Sie wissen genau, was im Sinne der Richtlinien ist und konzipieren die geplante Anlage so, dass aus technischer Sicht einer Förderung nichts im Wege steht.
Beispielrechnung Förderung Investition Klimatechnik in ein bestehendes Unternehmen
- Beratung für Klimakonzept: 1.000 € – Zuschuss 80% = 800 € Verbleibende Kosten: 200 €
- Investition in förderfähige Klimatechnik: 60.000 € – Zuschuss 20% = 12.000 €, verbleibende Kosten 48.000 €.
- Der Gesamtzuschuss beläuft sich auf 12.800 € und senkt die Gesamtinvestitionskosten von 61.000 € auf 48.200 €.
Fazit:Â Wer rechtzeitig einen Antrag stellt und mit einem Fachbetrieb zusammenarbeitet, kann effektiv Investitionskosten senken.
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