Die Betriebshaftpflicht schließt alle beruflichen Risiken ein. Das kann ein Beratungsfehler, ein Behandlungsfehler oder eine Fehleinschätzung sein. Alle Freiberufler, Selbstständige sowie Unternehmen sind verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Welche Kosten werden dadurch gedeckt?
Jede Branche hat andere Risiken und Gefahren abzudecken. Im Prinzip geht es um die Abdeckung von Schäden, die durch eine berufliche oder betriebliche Leistung entstanden sind. Zunächst wird die Haftungsfrage geklärt. Es kann durchaus sein, dass der Kunde entgegen der Beratung gehandelt hat. In diesem Fall trifft das Verschulden den Kunden selbst. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten beim Vorliegen einer berechtigten Schadensforderung. Darüber hinaus ist zu klären, ob der passive Rechtsschutz zum Tragen kommt. Dabei handelt es sich um die Abwehr von unberechtigten oder zu hohen Forderungen. Das schließt die Kosten für einen Anwalt, Gerichtsgebühren u.a. mit ein. Folgeschäden und -kosten können ebenfalls in der Betriebshaftpflicht gedeckt sein.
Besteht die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen?
Grundsätzlich besteht eine generelle Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen, um für etwaige Schäden aufkommen zu können. Ob es sich dabei um eine Betriebshaftpflicht handelt, hängt vor allem von der Branche ab. Diese sind in den Gesetzesvorlagen und Verordnungen geregelt. Die Betriebshaftpflicht ist vor allem auf das Gewerbe ausgelegt. Die Berufshaftplicht kann dagegen von allen berufstätigen Personen abgeschlossen werden. Das heißt, auch alle Angestellten könnten diese theoretisch abschließen. Bei Privatpersonen ist jedoch festzuhalten, dass deren Tätigkeit durch die Betriebshaftpflicht des Unternehmens gedeckt sind. Im medizinischen und juristischen Bereich wird die Betriebshaftpflicht abgeschlossen, da sich die Schadensforderungen häufig im sechsstelligen Bereich bewegen.
In welchen anderen Branchen ist die Betriebshaftpflicht vom Gesetzgeber her verpflichtend vorgeschrieben?
Betriebe des Motorfahrzeuggewerbes (Autowerkstätten), Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Apotheker und Sachverständige tragen auch ein höheres Risiko. In diesen Branchen können durch Fehler im beruflichen Alltag erhebliche Schadensforderungen auf die Betroffenen zukommen. Dabei werden Existenzen zerstört. Steuernachzahlungen können in die Millionenhöhe gehen. Probleme mit Bauten können sich ebenfalls in diesen Höhen bewegen. Die hohen Kosten entstehen aber vor allem durch die Folgen. Gerade im medizinischen Bereich kann zum Beispiel ein Betroffener nicht mehr arbeiten und bekommt im Alter von 30 eine Rente zugesprochen. Aufgrund einer Fehlentscheidung verliert ein Klient seine Existenz. Dasselbe kann durch die Fehleinschätzung eines Sachverständigen passieren.
Der Umfang der Betriebshaftpflicht
Wie bei jeder anderen Versicherung auch, wird im Schadensfall zunächst geprüft, wen das Verschulden trifft und wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Darunter fallen Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. Die Risiken und Gefahren richten sich nach der Branche. Im medizinischen Bereich werden die Schäden durch Behandlungsfehler, der Rechtsstreit, Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Folgeschäden damit abgedeckt. Die Deckungssummen und Prämien variieren dementsprechend. Jeder Selbstständige, der seine Existenz nicht gefährden möchte, wird eine Betriebshaftpflicht abschließen, auch wenn seine Standesgesetze es nicht verpflichtend vorschreiben.
Woraus ergeben sich die Prämien und Deckungssummen?
Die Höhe der Deckungssumme und der Prämie hängt immer von der Branche, der Position und genauen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, der Berufspraxis sowie diverse Begleitumstände (Ort, Kunden, etc.) ab. Ein wesentlicher Faktor stellt die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls dar. Darüber hinaus berücksichtigt die Deckungssumme natürlich auch die Kosten, die entstehen können. Grundlage zur Berechnung stellt die Gefährdungsbeurteilung dar.
Die Betriebshaftpflicht für IT-Dienstleister
Dabei handelt es sich um eine Branche, bei der nicht sofort an eine Haftpflicht gedacht wird. Diese gewinnt aber sehr wohl an Bedeutung, wenn es um Cybercrime geht, der bekanntlich in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Die Betriebshaftpflicht richtet sich in diesem Bereich vor allem auf mögliche Problemstellen die Hard- und Software betreffen. Vor allem das Internet ist in dieser Branche eine große Schwachstelle. Die Unternehmen müssen sich dementsprechend absichern. Für alle die über das Internet arbeiten oder Daten verschicken, also mittlerweile fast jeder Betrieb, ist diese Haftpflicht somit ebenfalls interessant.
Haftpflicht für Produktionsstätten
Für alle Produktionsbetriebe ist eine umfassende Haftpflichtversicherung unumgänglich. Dazu gehört auch die sogenannte Rügepflicht nach § 377 HGB (Handelsgesetzbuch). Der Käufer muss dem Verkäufer schriftlich mitteilen (anzeigen), dass etwas mit der Ware nicht stimmt, sonst verliert dieser seine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Das ist für Privatpersonen nicht verpflichtend. Diese werden es dennoch tun, um sich ihr Recht trotzdem zu sichern bzw. damit die Mängel schnell behoben werden.
Produktionsstätten bieten wegen verschiedener Produktionsmittel, elektrischer Arbeitsmittel, Stromleitungen, Chemikalien, Abgase, Abwasser, etc. ein relativ hohes Gefährdungspotenzial. Regelmäßige Überprüfungen werden jedoch verpflichtend durchgeführt, zu Unfällen kann es jedoch dennoch immer kommen. Ein Moment der Unachtsamkeit oder das Zusammentreffen unglücklicher Umstände reicht schon aus, um das Erdreich zu kontaminieren oder einen Kurzschluss bzw. Kabelbrand zu verursachen. Kommen Menschen dabei zu Schaden, kann das richtig teuer werden. Darüber hinaus reduzieren Versicherungen ihre Prämien, wenn sie sehen, dass das Unternehmen seiner Prüfpflichten nachkommt.
Die Betriebshaftpflicht in der Fahrzeugbranche
Ganz wesentlich bei der Gefährdungsbeurteilung ist der menschliche Faktor. Am Fließband bei einem Autohersteller arbeiten weltweit mehrere tausend Arbeiter. Plötzlich kommt es zu einem Kurzschluss und zum Brand. Viele Menschen werden verletzt, die neuen Fahrzeuge unbrauchbar, ebenso der Großteil der Fertigungsmaschinen und Werkzeuge, darüber hinaus wird der Boden kontaminiert, weil Öl und Chemikalien als Folge ausgelaufen sind. Die Produktionsstätte ist über ein Jahr nicht zu gebrauchen. Die Arbeiter können nicht arbeiten, sind verletzt oder arbeitsunfähig. Das löst eine Welle von Schadensforderungen sowie hohen Kosten aus. Haftpflichtversicherungen decken die größten Schäden ab. Natürlich muss zuerst die Brandursache geklärt werden.
Die Zahlung der Prämien
Wurde der Brand absichtlich gelegt, zahlt keine Versicherung der Welt. Wenn Anlagen nie oder nur sporadisch gewartet wurden, wird auch kein Schadenersatz gezahlt. Die Zahlung der Prämien ist ebenfalls ein häufiger Streitpunkt. Oft geht es nur um ein paar Tage, dass die Prämie zu spät gezahlt wurde und die Versicherung trotzdem nicht zahlen will. Ausfallshaftungen sind eine Möglichkeit, auch für diese Fälle eine Versicherung abzuschließen. Hierbei kann festgelegt werden, dass diese im Fall des Ausfalls einer Versicherung die andere einspringt und den Schaden abdeckt. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage wird diese Art von Versicherung immer weniger häufig abgeschlossen.
Überzahlungen bringen auch nichts, da im Versicherungsfall nur die festgelegte Summe ausgezahlt wird. Was wirklich „ins Geld geht“, sind langwierige Rechtsstreitigkeiten, um die Frage, wer zahlen soll.
Die Schuldfrage und ihre Folgen
Dass es zum Brand gekommen ist, bestreitet niemand. Die Schuldfrage ist meistens rasch geklärt. Wenn es jedoch darum geht, wer den Schaden samt Folgeschäden zahlen soll, dauert das relativ lang. In dieser Zeit steht der Betrieb, da nichts wiederaufgebaut, erneuert und schon gar nicht produziert werden kann. Trifft es nur einen Teil der Produktionsstätte, kann zumindest teilweise gearbeitet werden. Wenn es den gesamten Betrieb betrifft, ist auch die Betriebsgenehmigung bis zur Klärung der Schuldfrage „stillgelegt“. Wird dennoch repariert oder gearbeitet, bedeutet das den Verlust der Betriebsgenehmigung für immer, hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis, wenn es beim Brand Verletzte oder Tote gab.