Essen, 21. Dezember 2010***** Am 28.10.2010 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 angenommen. Gegenüber dem Regierungsentwurf finden sich wichtige Änderungen, die größtenteils auf Initiative des Bundesrats ergänzt worden sind. Der Bundesrat hat nun am 26.11.2010, unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 679/1/10) zugestimmt (BR-Drs. 679/10/8). Damit hat das Jahressteuergesetz 2010 Gesetzeskraft erlangt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen hat die wesentlichen Änderungen zusammengefasst, dazu zählen:
1) die partielle Wiederherstellung der Rechtslage vor 2007 beim häuslichen Arbeitszimmer nur für Fälle, in denen kein betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht
2) die Wiederherstellung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen als Nichtanwendungsgesetz gegenüber der neuesten BFH-Rechtsprechung
3) die Bemessung der Abschreibung bei Einlagen in das Betriebsvermögen nach vorheriger Nutzung im Rahmen einer anderen Einkunftsart
4) die Erweiterung der Bußgeldvorschriften bei rechtsmissbräuchlicher Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer
5) umfangreiche Übergangsvorschriften im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2012
6) die Theorie der „finalen Entnahme“ – entgegen den vorigen Entwürfen soll es nicht mehr auf den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland ankommen, sondern lediglich auf die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer ausländischen Betriebstätte.
Alle Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf können Sie auch in der Bundestags-Drucksache 17/3449 nachlesen. Sie sind dort synoptisch gegenübergestellt.