Jarzombek: Verbesserte Löschanstrengungen sind erfolgreich

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
Bericht über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von
Telemedienangeboten mit kinderpornographischen Inhalten beschlossen.
Dazu erklärt der Sprecher für Digitale Agenda der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Zusammen mit der
Polizei, der Internetwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen
werden kinderpornographische Inhalte schnell und wirksam gelöscht.
Das ist eine Bestätigung für die verbesserten Löschanstrengungen der
Bundesregierung. Eine erneute Diskussion über die Sperrung von
Internetinhalten ist damit obsolet.

Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2012 6.209 Hinweise auf
kinderpornographische Inhalte erhalten und davon 5.463 Hinweise an
Internetprovider weitergeleitet und um Löschung gebeten. Von diesen
Inhalten sind knapp drei Viertel im Ausland und ein Viertel in
Deutschland gehostet worden. Im Inland waren 89 Prozent binnen zwei
Tagen gelöscht, nach sieben Tagen war diese Quote bei 98 Prozent,
nach zwei Wochen war keiner der Inhalte mehr abrufbar. Im Ausland
dauerte das Löschungsverfahren etwas länger, die Quote nach vier
Wochen betrug aber dennoch 97 Prozent.

Die erfolgreiche Löschung von Angeboten mit kinderpornographischen
Inhalten ist auch ein deutliches Zeichen für den Schutz der Opfer.
Eine Ausdehnung des Grundsatzes der Löschung auf
kinderpornographische Inhalte, die derzeit nicht strafrechtlich
erfasst werden, sollte bei einer Verschärfung berücksichtigt werden.
Außerdem soll zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im
Internet der veraltete Schriftenbegriff im Strafrecht zu einem
modernen Medienbegriff erweitert werden.“

Hintergrund

Im Jahr 2011 hat sich der Deutsche Bundestag von dem Vorhaben der
Netzsperren endgültig verabschiedet und den Grundsatz von „Löschen
statt Sperren“ neben die Strafverfolgung der Täter gestellt. Mit der
Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetz wurde die Bundesregierung
aufgefordert, dem Bundestag regelmäßig Bericht über den Erfolg der
Löschungsmaßnahmen zu erstatten. Dieser Bericht für das Jahr 2012 ist
am 26.2.20104 im Bundeskabinett beschlossen worden.

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