Von den circa 260 000 Beratungsfällen, die im
Jahr 2017 von Schuldnerberatungsstellen in Deutschland abgeschlossen
wurden, konnte in jedem fünften Fall (20 %) eine außergerichtliche
Regulierung der Schuldensituation erreicht werden. Dies ist ein
erstes vorläufiges Ergebnis der Überschuldungsstatistik 2017, das das
Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass der Aktionswoche
Schuldnerberatung vom 04. bis 08. Juni 2018 veröffentlicht.
Im Falle einer außergerichtlichen Regulierung gelingt es dem
Schuldner, unterstützt oder vertreten durch eine
Schuldnerberatungsstelle, sich mit den Gläubigern auf einen Modus der
Schuldenbereinigung zu einigen. Dies kann in Form einer Stundung,
Reduzierung oder dem gänzlichen Fallenlassen der Forderungen
geschehen. Hierdurch wird der für beide Seiten häufig aufwändige Gang
vor Gericht vermieden.
In gut der Hälfte der beendeten Beratungsverfahren erfolgte im
Jahr 2017 eine gerichtliche Regulierung der Schulden. Dabei
dominierten mit 44 % die Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Zuge eines
Regelinsolvenzverfahrens, welches bei Selbstständigen zur Anwendung
kommt, wurden 6 % der Fälle abgeschlossen und 2 % wurden anhand eines
gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans geregelt.
In einigen Fällen waren die Bemühungen der
Schuldnerberatungsstellen allerdings auch nicht erfolgreich. So
endeten 23 % der im Jahr 2017 beendeten Beratungen mit einem Abbruch
entweder durch den Beratenen oder den Berater. In 5 % der Fälle
wurden die Klienten an eine andere Beratungsstelle weitervermittelt.
Dies muss allerdings nicht zwangsläufig einen negativen Grund haben.
Beispielsweise kann auch ein Umzug der beratenen Person hierfür
ursächlich sein.
Methodischer Hinweis:
Diese vorläufigen Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2017
beruhen auf Angaben von 528 der insgesamt rund 1 400
Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu rund 127 000 beratenen
Personen. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die
Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig. Die
gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit aller
durch Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen hochgerechnet.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Walter Engel,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 26 89
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell