Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit 
einem Jahr. Zahlen der EU-Kommission zeigen: Das Bewusstsein für 
Datenschutz ist gestiegen. Ein rechtssicherer Umgang mit Daten ist 
für Unternehmen nicht nur wichtig, um DSGVO-Bußgelder zu vermeiden, 
sondern kann auch zum Wettbewerbsvorteil werden. Ein neuer Leitfaden 
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hilft dabei.
   Ob intelligente Datenbrillen in der Fertigung, moderne Autos mit 
hunderten Sensoren oder Gesundheits-Apps: Die stetig wachsende Summe 
von Daten bietet immer größere Chancen für neue Dienste, sogenannte 
Smart Services. Dabei werden häufig Informationen verarbeitet, die 
Rückschlüsse auf Personen zulassen. Die rechtlich einwandfreie 
Nutzung dieser Daten, die seit einem Jahr unter anderem durch die 
DSGVO geregelt wird, ist Voraussetzung für den Erfolg der smarten 
Dienste. Nicht zuletzt zeigt jedoch eine Umfrage des Handelsblatts 
unter den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer, wonach allein 70 
DSGVO-Bußgelder verhängt wurden, dass die Anwendung der Verordnung 
noch nicht überall einwandfrei gelingt.*
   „Jedes dieser verhängten Bußgelder ist eins zu viel. Die DSGVO 
steht für das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Unternehmen, 
die Daten mit Personenbezug nutzen, müssen sicherstellen, dass diese 
absolut sicher verwendet werden – vor allem, wenn mit diesen Daten 
neue Dienste entstehen. Dabei gilt es, jeden Fall genau zu prüfen: So
können zum Beispiel auch Maschinendaten Rückschlüsse auf die 
Produktivität von einzelnen Mitarbeitern zulassen“, erklärt Dr. 
Steffen Wischmann, Leiter der Begleitforschung zum 
Technologieprogramm Smart Service Welt I des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie. 
   Eine erste rechtliche Orientierung für Entwickler und Anbieter von
digitalen Dienstleistungen bietet der jetzt erschienene Leitfaden 
„Rechtliche Herausforderungen bei Smart Services“ des 
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Darin wird anhand 
einiger typischer Anwendungsfälle aufgezeigt, was bei der 
Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beachten ist. Außerdem 
werden Herausforderungen bei der Verwendung von 
Open-Source-Komponenten, Fragen zur Datenhoheit und Haftungsfragen 
von Plattformen thematisiert. 
   „Wie Zahlen der EU-Kommission zeigen, steigt das Bewusstsein der 
Menschen für das Thema Datenschutz. Auch der sprunghafte Anstieg von 
gemeldeten Datenschutzverletzungen durch Unternehmen zeigt, dass die 
Sensibilität für das Thema erhöht wurde. Die DSGVO wird international
oft als Vorbild bezeichnet. Datenschutz sollte von deutschen 
Service-Anbietern deswegen keinesfalls nur als notwendiges Übel 
betrachtet werden, um Bußgelder zu vermeiden, sondern zeichnet ihre 
Produkte aus. Das kann zum Wettbewerbsvorteil werden!“, so Wischmann.
   Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden: 
http://ots.de/UM7aC5
*=http://ots.de/s7oLA9
Über Smart Service Welt:
   Immer mehr Produkte sind mit dem Internet verbunden und 
produzieren große Datenmengen, die hochautomatisiert analysiert, 
verarbeitet und auf neue Weise miteinander kombiniert werden können. 
Daraus können neue intelligente Dienste, so genannte Smart Services, 
entstehen. Mit dem Technologieprogramm „Smart Service Welt I – 
Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft“ fördert das 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) insgesamt 20 
Projekte, die innovative Smart Services entwickeln. Die 
Förderprojekte entwickeln prototypische Lösungen, die auf der Basis 
vernetzter, intelligenter technischer Systeme Daten sammeln, 
analysieren und über Service-Plattformen, App-Stores und andere 
Online-Marktplätze neue Dienste bereitstellen. Neben der Förderung 
der Projekte werden mit begleitenden Forschungsmaßnahmen auch 
wichtige Fragestellungen und Herausforderungen zu Recht, Normung und 
Standardisierung, sicheren Plattformarchitekturen sowie digitalen 
Geschäftsmodellen und Plattformökonomie erörtert.
Pressekontakt:
Johanna Martens
LoeschHundLiepold Kommunikation GmbH
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Telefon: +49 – (0)30 – 4000 65 – 16
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