Jetzt Riester – Zulagen für 2015 beantragen

Autor: Hans Peter Murmann, Geschäftsführender Vizepräsident des Bundesverbandes der Selbständigen e.V.
20. November 2017

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt Riester – Zulagen für 2015 beantragen

 

Riester-Sparer können die staatlichen Zulagen für 2015 noch bis zum 31. Dezember

beantragen. Danach verfällt der Anspruch auf die Zulagen für 2015. Als Grundzulage erhalten

Riester-Sparer vom Staat jährlich 154 Euro. Pro Kind kommen 300 Euro hinzu, für vor 2008

geborene Kinder 185 Euro. Für junge Leute bis 25 Jahre, die einen Riester-Vertrag neu

abgeschlossen haben, gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.

Diese staatlichen Zulagen müssen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

beantragt werden. Das kann der Sparer jedes Jahr selbst machen, muss dann aber die Fristen

beachten. Wer seine Zulagen automatisch erhalten will, kann einen Dauerzulagen-Antrag

stellen. Dann beantragt der Anbieter der Riesterrente für den Sparer jedes Jahr die Zulage. In

diesem Fall sollte der Sparer seinen Anbieter informieren, wenn sich zum Beispiel bei

Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas geändert hat.

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss der Sparer einen Eigenbetrag einzahlen. Das

sind mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich Zulagen,

mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Wer sich noch in diesem Jahr für eine zusätzliche

Altersvorsorge nach Riester entscheidet und den Eigenbetrag einzahlt, bekommt noch die

Zulagen für das ganze Jahr 2017.

Viele Grüße aus der Bundesgeschäftsstelle

 

 

Ihr Hans-Peter Murmann

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