Die Änderung war erforderlich, da im Dezember 2007 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, dass die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in ihrer jetzigen Form unzulässig ist und zum 01. Januar 2011 eine Alternative zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger umzusetzen ist. Zur Debatte stand dabei die Optionslösung, bei der die Stadt die alleinige Betreuung übernimmt oder die Fortführung der bisher guten Zusammenarbeit von Stadt und Agentur zu verfassungskonformen Bedingungen, wofür sich letztendlich auch entschieden wurde.
„Die 6-jährige enge Zusammenarbeit beider Träger hat sich als tragfähig erwiesen und wird sich auch im neuen Jobcenter fortsetzen. Das heißt konkret, dass Bewährtes erhalten bleibt und die Dresdner vom Übergang ARGE in Jobcenter nicht viel merken werden, denn alle bisherigen Dienst- und Außenstellen der ARGE Dresden werden auch ab Januar durch das Jobcenter in gleicher Weise genutzt werden. Am Umfang der Dienstleistungen für Arbeitsuchende, Arbeitgeber und Träger sowie an den bisherigen Ansprechpartnern wird sich zunächst nichts ändern. Eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe und damit eine weitere Qualitätsverbesserung der Leistungserbringung des Jobcenters wird durch die Landeshauptstadt und die Agentur angestrebt und im laufenden Jahr umgesetzt werden“ erklärt Martina Neubert, Geschäftsführerin der ARGE Dresden.
Neben der Erhaltung von bereits Bewährtem wird es allerdings auch Neuerungen geben.
Das Jobcenter erhält sowohl eine eigene Personalvertretung als auch eine/n eigene/n Gleichstellungsbeauftrage/n. Damit haben die Mitarbeiter von Kommune und Arbeitsagentur, die im Jobcenter gemeinsam die Kundenbetreuung wahrnehmen, nicht mehr unterschiedliche Ansprechpartner.
Die ARGE Dresden betreut derzeit 40.582 Bezieher von Arbeitslosengeld II und unterstützt weitere 13.120 Empfänger von Sozialgeld.
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