Jochen Lüdicke zum neuen Präsidenten des Bundesverbands der Steuerberater gewählt

Jochen Lüdicke zum neuen Präsidenten des Bundesverbands der Steuerberater gewählt

Der Bundesverband der Steuerberater e. V. hat am 24. Februar 2012
den Steuerberater und Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Jochen Lüdicke
(53) zum Präsidenten gewählt. Lüdicke folgt auf Dr. Wolfgang Bornheim
(Köln), der nach seiner Wahl schwer erkrankte und im September des
vergangenen Jahres viel zu früh verstarb.

Professor Lüdicke ist Partner der internationalen Sozietät
Freshfields Bruckhaus Deringer und Honorarprofessor der
Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er ist seit Jahren dortiger
Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmensrecht, Rechnungslegung
und Steuerrecht sowie langjähriges Mitglied des Vorstandes des
Steuerberatervereins Nordrhein-Westfalen.

Professor Lüdicke möchte sich in seiner Amtszeit insbesondere um
die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Finanzverwaltung und
dem Steuerbürger sowie um die Praxistauglichkeit steuerlicher Gesetze
bemühen: „Bislang fühlen sich Steuerpflichtige hierzulande eher als
Objekt der Steuerfestsetzung denn als Partner des steuerlichen
Veranlagungsverfahrens. International gibt es dagegen eine Vielzahl
von Ansätzen, die dazu beitragen können, das Verhältnis von
Steuerbürgern, Unternehmen und steuerlichen Beratern zu ihrer
Finanzverwaltung zu verbessern. Die Erfahrungen mit einem
kooperativen Steuervollzug aus anderen Ländern zeigen, dass
Unternehmen und andere Steuerpflichtige von einer weniger
konfrontativen und daher einfacheren Steuerfestsetzung profitieren.
Auch Deutschland sollte sich vermehrt solchen Ideen öffnen.“

Auch in Deutschland solle es wie in anderen Ländern möglich sein,
solche Steuerpflichtige verfahrensrechtlich besser zustellen, die
kooperativ bereit sind, etwaige Abweichungen ihrer Rechtsauffassung
von der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung aktiv anzusprechen.
„Ich würde mich sehr freuen, wenn das neue Präsidium des
Bundesverbandes der Steuerberater mithelfen könnte, einen solchen
kooperativen Steuervollzug auch in Deutschland in weiterem Umfange zu
ermöglichen und werde entsprechende Gespräche mit den Vertretern der
Finanzverwaltung führen“, so Lüdicke.

Einen weiteren Schwerpunkt der Verbandstätigkeit sieht Lüdicke
künftig im Bereich der Begleitung der Gesetzgebung und ihrer
Umsetzung. „In den vergangenen Jahren hat es nicht selten mehrere
Jahre gedauert, bis die Anwendung eines Gesetzes durch die Verwaltung
gleichheitsgerecht durch einen allgemeinen Anwendungserlass
praktikabel geregelt wurde. Dieser Zustand ist für die
Steuerpflichtigen und ihre Berater unerträglich, weil mit Blick auf
den ausstehenden Anwendungserlass nicht einmal verbindliche Auskünfte
erteilt werden“, so Lüdicke. Steuerrecht gerate hierdurch für die
Berater zum potentiellen Haftungsfall und für die Mandanten zum
Investitionshemmnis. „Appellbeschlüsse, wie sie in der Vergangenheit
vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Blick auf die
Gesetzesanwendung durch die Finanzverwaltung erfolgt sind, werden
unnötig, wenn der Gesetzestext dem Finanzausschuss bereits mit dem
Entwurf eines Anwendungserlasses vorliegt. So kann erreicht werden,
dass sich das Verständnis der Finanzverwaltung mit den Motiven des
Parlaments deckt“, so Lüdicke. Liege der Anwendungserlass bereits im
Entwurf vor, sei ferner sichergestellt, dass die Expertise der
Finanzverwaltung mit Blick auf die Gesetzesumsetzung bereits im
Gesetzgebungsverfahren selbst ihren Niederschlag erfährt. So könnten
praxisuntaugliche Regelungen weitestgehend vermieden werden.

Ferner muss das Steuerrecht auch für die häufig als
Personengesellschaften organisierten Familienunternehmen und ihre
Berater anwendbar bleiben. Es ist Mandanten nicht zu vermitteln, dass
die steuerlichen Berater planerische Ideen über Jahre nicht in
rechtssicherer Weise abstimmen können, weil der Gesetzgeber
Investitionssicherheit zu wenig beachtet.

Der Bundesverband der Steuerberater e.V. ist der im Jahre 1949
gegründete Dachorganisation der Steuerberatervereine in der
Bundesrepublik Deutschland und nimmt seither über seine
Mitgliedsvereine die Aufgabe der Aus- und Fortbildung der
Steuerberater sowie selbstständig die berufsrechtliche
Interessenvertretung der Steuerberater gegenüber dem Gesetzgeber, der
Finanzverwaltung und der Bundessteuerberaterkammer wahr.

Pressekontakt:
Prof. Dr. Jochen Lüdicke
T (0211) 49 79 284
E jochen.luedicke@freshfields.com

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