Jörg Meuthen: Die AfD geht mit zwei Klagen gegen den Verfassungsschutz vor

Der Bundesvorstand der AfD hat am Freitag bei seiner Sitzung in
Berlin beschlossen, juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz
vorzugehen. Mit zwei Klagen will die Partei erreichen, dass die Behörde den
sogenannten „Flügel“ und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative nicht
länger als Verdachtsfälle führt.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen erklärt dazu:

„In zwei Klageschriften, die am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht
werden, wehrt sich die AfD gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des
–Flügels– als angebliche Verdachtsfälle durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz.

Nach unserer Ansicht gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine
Einstufung der JA als Verdachtsfall rechtfertigen. Genau dies ist nach der
gängigen Rechtsprechung aber eine zwingende Voraussetzung. Für solche
Anhaltspunkte bedarf es mehr als bloßer Vermutungen. Zudem hat die Junge
Alternative noch vor der öffentlichen Einstufung als Verdachtsfall zahlreiche
Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den
Verfassungsschutz entgegenzuwirken. So ist beispielsweise der Landesverband
Niedersachsen aufgelöst worden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass
die AfD in ihrer Bundessatzung ganz eindeutig festgeschrieben hat, dass kein
Mitglied einer extremistischen Organisation Parteimitglied werden kann.

Der sogenannte –Flügel– ist kein Verein und auch keine offiziell anerkannte
Teilorganisation der AfD. Beim –Flügel– handelt es sich um überhaupt keine
Organisation, sondern allenfalls um eine vage Sammelbezeichnung für einzelne,
wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und
Identität. Hinzu kommt, dass sich die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung
des –Flügels– als Verdachtsfall nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD
auswirkt, sondern auch ihre Attraktivität beim Wähler schmälert. Diese Maßnahme
des Verfassungsschutzes greift also direkt in den demokratischen
Willensbildungsprozess ein, obwohl keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den
Verdacht existieren, dass es sich beim –Flügel– um eine extremistische
Bestrebung im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes handelt.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz im
vergangenen Jahr bereits untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu
bezeichnen. Wir sind optimistisch, dass das Gericht den Verfassungsschutz auch
in den Fällen der Jungen Alternative und des –Flügels– in die ihm vorgegebenen
rechtsstaatlichen Schranken verweisen wird.“

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